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Justizirrtum, Fehlurteil, Justizmord
- Einzelne Fälle -
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F., Kurt (1995/???) Im November 1996 hatte das Landgericht Chemnitz Kurt F. zu drei Jahren Haft wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilt, weil dieser den zwielichtigen Regensburger Privatdetektiv K. im Oktober 1995 angeheuert habe, den Landrat des Kreises Mitweida zu entführen, um 16 Mio. Mark Lösegeld zu erpressen. Die Richter stützten sich dabei vor allem auf die belastende Aussage des Privatdetektivs, der bereits für Polizei und Geheimdienste gearbeitet hatte. Dieser hatte dem Landeskriminalamt von der geplante Entführung berichtet, worauf dieses u.a. den Laptop für von K. geschriebene Erpresserbriefe stellte und die Telefongespräche zwischen K. und F. mithörte. Besonders brisant: Ein Großer Lauschangriff wurde "zunächst zur Probe" begonnen, bereits bevor eine richterliche Genehmigung vorlag. Nach F.s Haftentlassung tauchte ein entlastendes Tonband mit heimlich aufgenommenen Gesprächen zwischen F. und K. auf. In den Gesprächen thematisiert jedoch lediglich K. eine Entführung, F. hingegen äußert: "Nicht dass Sie da auf irgend einen Schmarren kommen, ich sehe auch gerne Krimis." Nach Verbüßung von zwei Jahren seiner Haftstrafe erreichte F. 1998 die Wiederaufnahme(?) des Verfahrens vor dem Landgericht Zwickau. Zu seiner Entlastung legte er das Tonband mit den Mitschnitten vor. Dieses konnte vom Gericht nicht angehört werden, da die Staatsanwaltschaft das Band zwecks Prüfung sofort beschlagnahmte. Im Sommer 2002 lehnte das OLG Dresden eine erneute Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft behauptet, das Tonband an F. zurückgeschickt zu haben, F. gibt an, dieses nie erhalten zu haben. - Banker wollte Landrat entführen. In: Berliner Zeitung Online v. 10.11.1995. - Frommhold, Sven: Ist F. doch ein Opfer? In: Freie Presse Online v. 1.11.2002 - Kochinke, Jürge: Geheimkassette bringt LKA in Erklärungsnot. In: Dresdner Neueste Nachrichten Online v. 4.11.2002 (erschienen 2.11.2002) - Wassermann, Andreas: Verräterisches Band. In: Der Spiegel Jg. 2002 (Nr. 45), 46. |
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S., Adolf und M., Bernhard - Papenburger Fall (1994/2006), Wiederaufnahmeverfahren vom BGH 1999 abgelehnt). Die folgenden Textauszüge sind entnommen aus: Unrecht im Namen des Volkes. Von Sabine Rückert. In: Die Zeit 19/2002: «... Adolf S. wird 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter Amelie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, Bernhard M. wird 1996 wegen Vergewaltigung seiner Nichte Amelie zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Geständnisse, Zeugnisse von Dritten oder andere Beweise hat es nicht gegeben - nur die Beschuldigungen eines jungen Mädchens und den Glauben der Richter ... Als Amelie am 8. November 1994 ihren Vater bei der Polizei Papenburg wegen mehrfacher Vergewaltigung anzeigt, wird der sofort festgenommen. Sie selbst ist da schon mehr als vier Monate Patientin in der neu eröffneten Kinder- und Jugendpsychiatrie des Marienhospitals Papenburg ... Sie zeigt in der Psychiatrie beängstigende Verhaltensauffälligkeiten ... Irgendwann in dieser Phase beginnt sie ihren Vater anzuklagen: Er habe sie missbraucht seit sie zwölf ist ... Drei Tage dauert die Hauptverhandlung gegen Adolf S., vom 27. bis zum 31. März 1995. Seine Tochter schildert unter Ausschluss der Öffentlichkeit die sexuellen Angriffe in allen brutalen Details, die sich dann auch im Urteil wiederfinden ... Doch die Gynäkologen haben bei der Zeugin nichts gefunden. Sogar ihr Hymen war intakt ... Trotz solcher Widersprüche wird Adolf S. verurteilt ... Der Einzige, der Amelies Geschichten im Prozess hinterfragt und bezweifelt, der dem Räderwerk der Justiz in die Speichen greift, ist Dieter Gerken, Bernhard M.s damaliger Verteidiger ... Derart in die Klemme geraten, habe der Vorsitzende Richter, ihm, dem Verteidiger Gerken, nun folgenden Vorschlag unterbreitet: Wenn Bernhard M. wenigstens ein Teilgeständnis ablege, wolle man es mit zwei Jahren auf Bewährung gut sein lassen, und der Angeklagte werde sofort freigelassen ... Als Gerken das Angebot an ihn weiterleitet, wird er sehr zornig. Und nachdem das Gericht am Morgen des 1. September in Erwartung eines Geständnisses den Saal räumen ließ, sagt M. bloß: "Ich will einen neuen Anwalt. Dieser hier glaubt nicht an meine Unschuld." Damit platzt der Prozess ... Eine neue Hauptverhandlung muss anberaumt werden ... Es gibt später immer wieder Bemühungen, die Verfahren gegen Vater und Onkel neu aufzurollen ... Ein Wiederaufnahmeantrag im Falle M. misslingt 1999 ...» - Aus: Unrecht im Namen des Volkes. Von Sabine Rückert. In: DIE ZEIT 19/2002 =>auch: - Neue Osnabrücker Zeitung Online v. 4.5.2002 - General-Anzeiger v. 28.6.2002 Bernhard M. erreichte ein Wiederaufnahmeverfahren, das am 23.11.2005 beim Landgericht Oldenburg begann. Im Dezember 2005 wird er freigesprochen. Die Jugendkammer sah die Unschuld des 51-Jährigen als erwiesen an und zeigte sich "erschüttert und betroffen" darüber, was der Mann in den vergangenen Jahren habe erleiden müssen" ... Der Papenburger hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert und alle Angebote abgelehnt, mit einem Geständnis ein milderes Urteil zu erreichen ... "Wir sind überzeugt, dass Sie die Straftaten nicht begangen haben", sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung. Es sei zwar nicht seine Aufgabe, über Kollegen zu richten, aber das damalige Urteil habe bei ihm zahlreiche Fragen aufgeworfen. Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Freispruch plädiert. Selbst die Vertreterin der Nebenklägerin, der Nichte, hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verzichtete auf einen Antrag. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt. - NDR online v. 14.12.2005 (Justizirrtum: Viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis) - Mittelbayerische online v. 14.12.2005 ("Justizirrtum aufgeklärt") - Märkische Oderzeitung v. 14.12.2005 ("Freispruch nach viereinhalb Jahren Haft wegen Vergewaltigung") - NDR online v. 14.12.2005 ("Justizirrtum: Viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis") - Die Zeit Nr. 51 v. 16.12.2005 (Sabine Rückert: "Freispruch dank ZEIT-Recherche") - Die Zeit v. 21.12.2005, Nr. 52 (Sabine Rückert: "Erwiesene Unschuld" - Rückert, Sabine: Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. - Hamburg: Hoffmann und Campe, 2007. 287 S. (ISBN 978-3-455-50015-8 ) - Berliner Zeitung v. 2.4.2007 (Vec: Die Herrschaft des Gefühls. Die Journalistin Sabine Rückert deckt einen Justizirrtum auf und befreit damit zwei Unschuldige.) |
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E., Horst (Worms) Wiederaufnahmeverfahren
im Fall E. beantragt.
Wiederaufnahmeantrag
im Fall Peter E. zurückgewiesen.
"Beweist ein Haar die Unschuld? Wegen Mordes Verurteilter setzt auf neue Untersuchungsmethode." E. hat beantragt, ein bei der Ermordeten gefundenes Haar mit einer neuen DNA-Analysemethode zu untersuchen, ob dieses von einem fremden Täter stammt. Die Rheinpfalz v. 24.10.2002, Südwestdeutsche Zeitung.
«Fall E.: Haar kann nicht entschlüsselt werden. Auch mit den modernsten Methoden könne zumindest derzeit nicht entschlüsselt werden, von wem jenes Haar stamme, das an der Hand eines der drei Opfer gesichtet worden sei, teilte gestern der Mainzer leitende Staatsanwalt Klaus Puderbach mit ... E. hatte stets seine Unschuld beteuert und wollte mit dem Ergebnis der Haaranakyse einen Wiederaufnahmeantrag untermauern.» Die Rheinpfalz v. 11.12.2002, Südwestdeutsche Zeitung. |
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Kein
neues Verfahren gegen Sedlmayr-Mörder. - Häusler, Karl: Justiz-Irrtum? Der Mordfall Walter Sedlmayr. Einer der spektakulärsten und rätselhaftesten Mordfälle in der deutschen Kriminialgeschichte. Eine kritische Analyse. - Kirchheim: Schlosser 2020. 395 S. ISBN 978-3-96200-321-0. - Morgenweb: Archiv v. 22.5.2001 (Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags durch das LG Augsburg) Im Septemeber 2004 stellt L. erneut einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Augsburg. Der Fingerabdruck eines bereits früher in Verdacht geratenen Ingolstädters, der sich einen Tag nach dem Mord nach Spanien abgesetzt hatte, spiele eine Rolle. - Die Rheinpfalz v. 6.10.2004, Zeitgeschehen. |
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St.,
Franz-Josef WDR online v. 2.3.2005 ("Zwei Mordfälle - ein Täter?") Siehe auch: Ulrich, Andreas: Wer tötete Johanna Sch.? In: Der Spiegel Jg. 2000, Nr. 25, 72-74. Die Hoffnung auf den zweiten Prozess. In: Welt am Sonntag v. 7.12.2003.
2005 wies das OLG Hamm den Wiederaufnahmeantrag zurück. Das Wiederaufnahmegesuch hatte der Antragsteller damit begründet, dass sich 1985 im Nachbarort Niederhenneborn ein Mord begangen worden war, der nach Ansicht des Antragstellers vom selben Täter begangen wurde. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt dieses Mordes bereits in Haft. |
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D., Patrick (1986/2002) Patrick
D. wurde beschuldigt am 26.9.1986 zwei achtjährige Jungen erschlagen
zu haben. Nach seiner Verhaftung legte er mehrfach unter Druck ein
Geständnis ab, das er widerrief. Er wurde 1989 in Metz zu
lebenslanger Haft verurteilt. Ein Berufungsgericht ordnete jahre
später ein neues Verfahren an. Mitte 2000 verurteilte D. ein anderes
Gericht erneut, diesmal zu 25 Jahren Haft. In einem dritten Prozeß
wird er im April 2002 freigesprochen. In einem Bericht über mehrere
hundert Seiten hatte die Gendarmerie nunmehr weite Teile der Angaben
von Patrick D. für glaubwürdig erklärt, die die Polizei 1986 und
1987 nicht glauben wollte. Schließlich meldeten sich auch Zeugen, die
den Serienmörder Francis Heaulmes in der Nähe des Tatortes mit
blutverschmiertem Gesicht gesehen hatten. Diesem soll nun wegen des
Doppelmordes der Prozeß gemacht werden. Die Anwälte D.s wollen 2,3
Millionen € Schadensersatz verlangen. Die Angehörigen der Opfer
zeigten sich entsetzt: "Nach diesem Urteil werden wir keine
Trauerarbeit leisten können." |
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D., Stephen (1973/2001) Nach
27 Jahren Haft wird im Januar 2001 ein angeblicher Frauenmörder aus
der Haft entlassen, nachdem sich aufgrund von Recherchen eines
Journalisten erhebliche Zweifel an dessen Schuld ergaben. Der zur
Tatzeit 17jährige hatte während der Haft stets seine Unschuld
beteuert und war deshalb nicht vorzeitig entlassen worden. Wie sich
jetzt herausstellte, wurden damals unzulässige Vernehmungsmethoden
angewandt, die ein Geständnis des Lernbehinderten zur Folge hatten.
Die Ermordete führte einen zweifelhaften Lebenswandel und war von
einem Zeugen auf dem Friedhof in leidenschaftlicher Umarmung mit einem
anderen Mann als Downing gesehen worden. Ferner sagte nun ein Polizist
aus, seine Vorgesetzten hätten ihn davon abgehalten, eine D.
entlastende Spur zu verfolgen. Das Urteil wurde im Januar 2002
aufgehoben. |
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Wörz, Harry (1998/2016) Harry Wörz wird 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt. Die Klage des Opfers auf Schmerzensgeld wird im Zivilprozeß abgewiesen, da es keine hinreichenden Beweise für eine Täterschaft des Verurteilten gebe. Ein aufgrund der im Zivilprozeß gewonnenen Erkenntnisse gestellter Wiederaufnahmeantrag wird vom Landgericht Mannheim abgelehnt. Der 3.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 8.10.2004 auf die Beschwerde von Harry W. einen anderslautenden Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 09.03.2004 aufgehoben und die Wiederaufnahme des mit Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16.01.1998 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens vor dem Landgericht Mannheim angeordnet. Wörz wurde vom Landgericht Mannheim am 6.10.2005 im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Der BGH hob am 16.10.2006 Freispruch auf und verwies die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des LG Mannheim. Die Wiederholung des Wiederaufnahmeverfahrens begann am 22.4.2009. Wörz wurde am 22.10.2009 freigesprochen. Das Gericht nahm die Wörz angeblich belastenden Indizien genauesten unter die Lupe und kam zum Schluss, dass es für eine Täterschaft von Wörz keine tragenden Gründe gebe, sondern ein anderer Verdächtigte (ein Polizist) als möglicher Täter in Frage komme. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt. Gegen den anderen Verdächtigen wird ermittelt. Wörz bekam letzendlich eine Entschädigung von 450.000 € zugesprochen. Details siehe: - Harrys Homepage (mit umfangreichen Informationen, u.a. Urteilsabdruck) Zum Wiederaufnahmeverfahren ab Mai 2005 vor dem Landgericht Mannheim: - Die Welt v. 31.5.2005 (Jahrelang zu Unrecht hinter Gittern) - Pforzheimer Zeitung v. 1.6.2005 (Besonnen im Ton, hartnäckig in der Sache) Zum Freispruch: Spiegel online v. 6.10.2005 (Mann saß jahrelang zu Unrecht in Haft) swr.de online v. 6.10.2005 (Freispruch für Harry W. nach jahrelanger Haft) Die Revisionsverhandlung vor dem BGH begann am 12.10.2006. - Stuttgarter Zeitung online v. 10.10.2006 (Harry Wörz. Schillernder Kriminalfall geht weiter.) Der BGH hob am 16.10.2006 Freispruch auf und verwies die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des LG Mannheim. Die Beweisführung des Landgerichts Mannheim sei fehlerhaft, befand der BGH. - FAZ online v. 16.10.2006 (Totschlag. Prozeß gegen Harry Wörz wird wieder neu aufgerollt.) Die Wiederholung des Wiederaufnahmeverfahrens hat am 22.4.2009 begonnen. Am 22.10.2009 wurde Wörz freigesprochen. - Pforzheimer Zeitung v. 6.2.2009 (Mammutprozess für Harry Wörz) - Spiegel Online v. 22.4.2009 (Letzte Chance für Harry Wörz) - Pforzheimer Zeitung online v. 6.5.2009 (Täter schrie: "Ich bring` Dich um - Tatnacht ungeklärt) - Pfozheimer Zeitung v. 7.5.2009 (Wörz-Prozess: Spurenermittler waren sich uneinig) - Spiegel online v. 8.5.2009 ("Wenn Du jetzt gehst, ist alles aus.") - Spiegel v. 8.6.2009, Nr. 24, S. 54-56 ("Nicht dass ich wüsste" v. Gisela Friedrichsen) - Spiegel online v. 24.7.2009 ("Das ist wie beim Roulette" v. Giesela Friedrichsen) - Pforzheimer Zeitung online v. 13?.8.2009 (Zeichen stehen im Wörz-Prozess auf Freispruch) - Spiegel online v. 22.10.2009 (Gisela Friedrichsen: Freispruch im Fall Harry Wörz. Triumph des Richters.) - Badische Zeitung online v. 22.10.2009 (Freispruch für Harry Wörz - Hauptverdächtiger nun ein Polizist) - Spiegel online v. 29.6.2010 (Julia Jüttner: Der Fall Harry Wörz. "Die machen mein Leben kaputt") In einer erneuter Revisionsverhandlung vor dem BGH wurde Wörz am 15.12.2010 erneut freigesprochen. - Bundesgerichtshof (BGH), Pressemitteilung Nr. 238/2010 - Bundesgerichtshof (BGH), Urteil - Spiegel Online v. 15.12.2010 (BGH-Entscheidung: Harry Wörz ist endgültig ein freier Mann) - Spiegel Online v. 15.12.2010 (Gisela Friedrichsen: Freispruch für Harry Wörz. Lebenslänglich Justizopfer) - Beate Lakotta: "Ich will mein Leben zurück." Den Kampf um den Beweis seiner Unschuld hat Harry Wörz gewonnen. Doch mehr als ein Jahr nach dem Freispruch liegt seine Existenz in Trümmern. Den Rechtsstaat kümmert das wenig, In: Der Spiegel Nr. 20 v. 14.5.2012. - Harry Wörz bekommt 450.000 Euro vom Land. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung online v. 9.1.2016. |
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F., Matthias (1995/????) Verurteilung wegen Mordes auf Grund widerrufenen Geständnisses, trotz widersprüchlicher Indizien. Wiederaufnahmeverfahren wird angestrebt. |
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H., Frank (1997/????) Die
Brüder Bernd H. und der evangelische Pfarrer Frank H. fahren im
Juli 1996 mit dem gerade aus der Haft entlassenen und drogensüchtigen
Türken Keramettin Sahan nach Amsterdam. Bei der Rückkehr nach
Deutschland am nächsten Tag finden Zollfahnder bei dem Türken 145
Gramm sehr reines Kokain. Sahan gibt zunächst an, die beiden Brüder
hätten von dem Kokain nichts gewußt. Im Prozeß vor dem Amtsgericht
Kleve dagegen belastete er erstmals die beiden Brüder schwer: -
Folgt auf Freispruch die Rehabilitierung? - Gericht bestätigt Urteil gegen Frank H. In: Pirmasenser Zeitung Online v. 15.10.1997 - H. hofft auf Rehabilitierung. Urteil könnte suspendiertem Pfarrer helfen
In: Pirmasenser Zeitung Online v. 11.01.2001 In: Pirmasenser Zeitung Online v. 08.06.2001 - H. will Aussetzung seines Disziplinarverfahren In: Pirmasenser Zeitung Online v. 15.6.2001 - "Ein juristischer Betriebsunfall." H. beantragt neues Verfahren In: Pirmasenser Zeitung Online v. 18.1.2001 - "proEros" gibt es seit gestern nicht mehr In: Pirmasenser Zeitung Online v. 19.4.2001
Im Mai 2002 weist das Landgericht Kleve den Wiederaufnahmeantrag zurück. Hierzu das Gericht laut "Die Rheinpfalz": «Zwar mag es
sein, daß Teile der Aussage des Türken in Zweifel zu ziehen seien.
"An der Gesamtbewertung ändern diese Umstände allerdings
nichts." Dies gelte auch für die Tatsache, daß sein Bruder
rechtskräftig freigesprochen wurde.» - Kokain-Prozess gegen H. wird nicht wieder aufgerollt In: Pirmasenser Zeitung Online v. 25.5.02
Im Dezember 2002 erklärt das Oberlandesgericht Düsseldorf den Wiederaufnahmeantrag für zulässig. Wie das OLG feststellte, sei die Richtigkeit der H. belastenden Aussagen in Frage gestellt. Der Zeuge, auf den sich der Schuldspruch entscheidend stütze, habe ein massives Interesse daran gehabt, den Pfarrer zu belasten. Denn dadurch habe sich der Türke die dafür im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Strafmilderung verdient und das Gewicht seiner eigenen Tatbeteiligung ganz massiv auf H. verschoben. Verteidiger
Lütz-Binder hierzu: «„Normalerweise verteidigt die Justiz die von ihr einmal
gelegten Eier, und seien es auch faule, mit kämpferischer Inbrunst“, kommentierte Lütz-Binder den OLG-Beschluss. „Unter diesem
Aspekt ist die Entscheidung umso erfreulicher.“ Der Verteidiger
sprach von einem „ganz großen Erfolg“, der „gegen den
hinhaltenden Widerstand der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
erzielt wurde“. Und: „Am Ende sollte die völlige strafrechtliche
Rehabilitierung von Pfarrer H. stehen. Glauben Sie uns: Wir werden
dieses Ziel auch erreichen.“ - Die Rheinpfalz v. 13.12.2002, Südwestdeutsche Zeitung.
Neue Verhandlung soll am 9. und 10.11.2004 stattfinden. «Der Fall Frank H. wird am 9. und 10. November 2004 neu aufgerollt: Das Landgericht Krefeld hält den Wiederaufnahmeantrag des in Kaiserslautern lebenden 52-jährigen für begründet, informierten seine Landauer Verteidiger Bernd Lütz-Binder und Stefan Beck ...» - Die Rheinpfalz v. 20.9.2002, Südwestdeutsche Zeitung.
Die Verteidiger beantragten in der neuen Verhandlung die Vernehmung eines weiteren Gutachters, nachdem das Gericht anklingen ließ, dass es zu einer erneuten Verurteilung kommen werde. - Die Rheinpfalz v. 10.11.2004, Südwestdeutsche Zeitung ("Neuer Prozess. Wende im Fall H.?" - Die Rheinpfalz v. 11.11.2004, Südwestdeutsche Zeitung ("Pfarrer H. droht erneut Verurteilung") - Evangelischer Kirchenbote Nr. 47 v. 21.11.2004 (Koch, Klaus: Berechtigte Zweifel im Fall Frank H.)
Am 13.12.2004 gibt der Vorsitzende Richter einen Hinweis, wonach nur eine Verurteilung nur wegen fahrlässigen Handelns in Frage kommen könnte. - Die Rheinpfalz v. 14.12.2004, Südwestdeutsche Zeitung ("Geringere Strafe für Ex-Pfarrer H.?")
Am 14.12.2004 bestätigt das Landgericht Krefeld das angefochtene Urteil in vollem Umfang. Der Vorwurf habe sich "in aller Deutlichkeit bestätigt". Das Gericht stützte seine Verurteilung ausdrücklich nicht auf die zweifelhaften Aussagen des Belastungszeugen. Die Verteidigung will in Revision zum OLG Düsseldorf gehen. - Die Rheinpfalz v. 15.12.2004, Südwestdeutsche Zeitung ("Gericht hält Pfarrer für Drogenhändler.")
Im Dezember 2005 verwirft das OLG Düsseldorf die Revision. H. kündigt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an, u.a. wegen fehlerhafter Behandlung eines Befangenheitsantrages. Verteidiger Lütz-Binder: "Obwohl es verfahrensrechtlich fünf nach zwölf ist, gehe ich fest davon aus, dass es, um in der Sphäre des Mandanten zu bleiben, das größte Comeback seit Lazarus geben dürfte.". - Die Rheinpfalz v. 9.12.2005, Südwestdeutsche Zeitung ("H. ein Fall für Karlsruhe.") |
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Dellfelder Fall (Südwestpfalz) (2001/2002) Ein
53jähriger Ehemann wird beschuldigt, seine Ehefrau, mit der er im
Streit lebte und die mehrere Liebhaber hatte, am 31. Januar 2001
erwürgt zu haben. Der Mann bestreitet die Tat und muß acht Monate in
Untersuchungshaft verbringen, da er eine Scheidung habe verhindern
wollen. Am 16. Verhandlungstag kann der engagierte Verteidiger anhand
von Computeraufzeichnungen der Telefongesellschaft beweisen, daß die
Ehefrau zu ihrem angeblichen Todeszeitpunkt ein 37minütiges Telefonat
führte und der Ehemann, welcher sich zu diesem Zeitpunkt bei der
Arbeit befand, nicht als Täter in Frage kommen konnte. Freispruch
durch das Landgericht Zweibrücken im Februar 2002, der auch vom
Staatsanwalt gefordert wurde. Nachlässige Ermittlungen von
Gerichtsmediziner und Polizei, wobei letztere es unter anderem
versäumt hatte, den Gesprächsnachweis zu beschaffen. Der Verteidiger
hierzu: "Es ist ein Skandal, was die Kriminalpolizei da
angestellt hat ... Ich kann nur jedem wünschen, der Krach mit seiner
Frau hat, dass er nicht mit der Kriminalpolizei Kaiserslautern zu tun
haben muss." |
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Stellwag, Donald (1991/2001/2007) Donald St. wird im Februar 1994 für einen im Dezember 1991 von einem Doppelgänger in Nürnberg begangenen Banküberfall vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er bereits 1992 in Untersuchungshaft genommen worden war. S. hielt sich zur Zeit des Überfalls in Leuna auf. Er hatte das Pech, daß er wegen seiner Größe und Leibesfülle dem wahren Täter ähnlich sah. Auch wollte der Anthropologe Sch. festgestellt haben, daß die Ohrform von St. mit dem Ohr des von der Überwachungskamera aufgenommenen Täters identisch sei. "Dr. Sch. sagte: Auf der Welt gibt es keine zwei Menschen, die die gleichen Ohrenmerkmale oder die gleichen Handkriterien aufweisen. Formmerkmale des Gesichts und der Ohren sind so einzigartig, dass sie nahezu die gleiche Beweiskraft besitzen wie die Charakteristika des Hautleistenbildes. Die Scheitelhelix des linken Ohrs, zum Beispiel, verlaufe bei Täter und Tatverdächtigem gleichmäßig rundbogig und gehe ohne Absetzung in die Helix über. Die Kontur des Ohrmuschelrandes des Täters zeige völlige Übereinstimmung mit der des Angeklagten, und zwar ..." "Ach, geben Sie es doch zu, sagte Dr. Sch. und lächelte, ich hab Sie erkannt." Da
St. nach der Verurteilung stets konsequent seine Unschuld beteuerte,
wird er (laut "Der Spiegel") erst im Februar 2001 aus der
Haft entlassen. Der frühere Rechtsanwalt von St. hatte über ein
ähnliches Tatvorgehen bei einem aktuellen Überfall zufällig
in der Zeitung gelesen und sich daran erinnert, daß die dem St.
damals vorgeworfenen Tatumstände genau mit dem Vorgehensmuster und
dem Aussehen jenes Täters übereinstimmten. Der wahre Täter ist
geständig und wurde verurteilt. S. wurde im Oktober 2007 vom OLG Frankfurt/M. eine Entschädigung in Höhe von
150 000 € zugesprochen. -
Rhein-Zeitung Online
v. 10.7.2001 - Die Welt Online v. 11.12.2001 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007 (Pressemitteilung) - Frankfurter Rundschau online v. 4.10.2007 (An den Haaren herbeigezogen.) - hr-online.de v. 2.10.2007 (Justizopfer bekommt Schmerzensgeld) - BR-Zeitspiegel, 5.09.2007 (Unschuldig hinter Gittern – Gutachter-Irrtum und seine Folgen) |
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W., Anton (1992/2001) Die
13jährige Sonderschülerin T. zeigt 1992 bei der Polizei an, sie sei
von "einem Toni aus Fichtelberg" in einem "silbernen
Audi" vergewaltigt worden. Im Zuge einer Rasterfahndung gerät
der Besitzer eines roten Audi, Anton W. aus Fichtelberg (Bayern), als
Täter in Verdacht. Die Polizei zeigt Tanja R. ein Foto des R, auf dem
diese ihn "ganz sicher" wiedererkennt. Anton W. wird
verurteilt und erhält, weil er nicht geständig ist, statt drei Jahre
fünf Jahre Gefängnis. |
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S., Richard (1985/2002) Richard
S. wurde vorgeworfen, im Juni 1985 eine 18jährige Schülerin nach
einem Diskobesuch vergewaltigt und ermordet zu haben als er sie nach
Hause begleitete. Zeugen identifizierten Richard S. als denjenigen,
der die Disko mit dem späteren Opfer verließ. Hinzu kam, dass an der
Leiche Textilfasern von seiner Kleidung entdeckt wurden.
Ausschlaggebend für eine Verurteilung war jedoch die Aussage von
Sachverständigen, die zu dem Ergebnis kamen, dass die im Sperma
gefundene Blutgruppe mit der des Angeklagten übereinstimmte. 1986
wurde S. vom Landgericht Bielefeld wegen Mordes und Vergewaltigung
verurteilt. Nach 8 1/2 Jahren erreichte Rechtsanwalt Peter Wüller aus
Werther, daß das Gericht ein DNA-Gutachten erstellen ließ, welches
ergab, daß S. nicht Täter der Vergewaltigung sein konnte. Im Februar
2002, also nach 16 Jahren, wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren
vom Landgericht Münster freigesprochen, da ein Tatmotiv zur
Vergewaltigung nicht ersichtlich war.
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Der 40-jährige B. war 1993 in Genua von der Polizei unter dem Vorwurf festgenommen worden, ein Kokainhändler zu sein. B. beteuerte seine Unschuld, wurde aber zunächst zu 18 Jahren und im Berufungsprozess schliesslich zu 15 Jahren Haft verurteilt. B. fuhr ein ähnliches Auto wie ein gesuchter Drogenboss. Erst nach der Entdeckung von Unregelmässigkeiten bei den Ermittlungen wurde sein Fall neu aufgerollt. Mehrere Polizisten wurden verhaftet. «Ich werde jetzt Italien verlassen und im Ausland ein neues Leben beginnen», kündigte B. an. Er sei verbittert, dass sich bisher niemand bei ihm entschuldigt habe. «Dabei hatten 14 Carabinieri beim Prozess gegen mich ausgesagt». Gemäss Medienberichten handelt es sich bei den vier Millionen Euro für B. um die höchste bisher in Italien zuerkannte Entschädigung. |
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Evangelischer Pfarrer (1999/2003) KARLSRUHE.
Mit einem Freispruch erster Klasse ist in Karlsruhe ein neu
aufgerollter Missbrauchsprozess gegen einen Pfarrer zu Ende gegangen.
"Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer", urteilte das
Landgericht. Nur durch suggestive Fragen und "katastrophale
Fehler" bei der Vernehmung seien drei geistig behinderte Frauen
dazu gebracht worden, dem Geistlichen sexuelle Übergriffe
vorzuwerfen. "Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer
Anklage führen dürfen," betonte gestern der Vorsitzende Richter
am Landgericht Karlsruhe. In einem ersten Verfahren hatte das
Landgericht Mosbach den evangelischen Pfarrer im Dezember 1999 zu drei
Jahren Haft verurteilt ... Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das
Mosbacher Urteil auf ... Die drei Frauen waren Bewohner des
Behindertenheims ... -
Pforzheimer
Zeitung online v. 29.3.2003 -
Badische
Zeitung online v. 2.4.2003
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Gelnhausener Fall (2003) Ehepaar
monatelang unschuldig in U-Haft Entschädigung für Birsteiner –
Anzeige wegen Sexualdelikt. Quelle: Gelnhäuser Tagblatt v. 26.3.2003 |
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«Fast zehn Jahre nach dem Mord am 5.7.1993 an einer 28-jährigen Salzburger Taxifahrerin, neun Jahre nach der Verurteilung des nunmehr 29-jährigen Peter H. aus Gmunden zu 20 Jahren Haft und nach fünf Verhandlungswochen im Wiederaufnahme-Verfahren stand am 16 Mai 2003 fest: Der Angeklagte wird vom Vorwurf des schweren Raubes und des Mordes freigesprochen - mit einstimmigem Votum aller acht Geschworenen. Der Fliesenleger war deswegen schon 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden und saß insgesamt acht Jahre im Gefängnis. Im Jahr 2001 wurde seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens schließlich stattgegeben. H. hatte kurz nach seiner Festnahme hatte er die Tat fünf Mal gestanden, danach widerrief er. Er bezeichnet sich als Opfer eines Justizirrtums. 2001 wurde er enthaftet und sein Antrag auf Wiederaufnahme genehmigt. Nach zahlreichen Vernehmungen und Beschimpfungen durch die ermittelnden Gendarmen sei er mit den Nerven fertig gewesen und habe Angst gehabt. "Mir ist vorgehalten worden, dass meine Haare im Taxi gefunden und meine Fingerabdrücke sichergestellt worden sind", schilderte H. Als er hartnäckig bestritten hatte, etwas mit dem Mord an der Taxilenkerin Claudia Deubler zu tun zu haben, habe ein Kripo-Beamter gesagt, dann werde man ihn "halt eine Nacht beleuchten, dann wird er es schon zugeben". Ihm sei gesagt worden, dass er bei einem Geständnis "billiger davon komme", dass er, wenn er bei seiner Aussage bleibe, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher komme und, dass "die sich schon freuen, wenn ich dort hinkomme". Schließlich habe er das Geständnis abgelegt, "damit Ruhe ist". "Die Beamten haben mir gesagt, wenn ich nicht gestehe, dann komme ich in eine Anstalt für Abartige. Ich war nervlich völlig fertig, hatte nichts geschlafen. Da hab' ich dann gesagt, ich will eine Niederschrift machen. Ich wollte endlich meine Ruhe." Mehrmals bekräftigte der Angeklagte gegenüber dem Vorsitzenden Richter Peter Reifenberger, dass er nach den "vielen Verhören und Beschimpfungen" durch die ermittelnden Gendarmen die Geständnisse nur "aus Angst und wegen des großen Drucks" abgelegt habe. Die Geständnisse seien dabei "rein auf die Vorhalte der Beamten hin" entstanden. Er, H., habe zudem gedacht, dass "die Beamten weiter ermitteln würden und die Wahrheit dann sowieso rauskommt". Erst als ihm später klar geworden sei, dass die Ermittler "meine Unschuld nicht beweisen werden", habe er widerrufen Das
Gericht erkannte H. unter Vorbehalt der Rechtskraft des Urteils
Haftentschädigung "dem Grunde nach" zu, und zwar für 2865
Tage. Dabei ließ Richter Reifenberger, der schon im Prozess herbe
Kritik an "Ermittlungsfehlern" von Beamten des
Landes-Gendarmeriekommandos wegen verschwundener Aktenvermerke, zu
spät eingelangter Beweisstücke und unzureichender Beweissicherung
geübt hatte, neuerlich aufhorchen: Entschädigung gebühre H. auch
für seine erste Verhaftung, die ohne Information der
Staatsanwaltschaft und ohne gerichtlichen Haftbefehl erfolgt sei.
"Dass der Tatverdacht entkräftet ist, ist durch den Freispruch
dokumentiert," so Reifenberger. Die Staatsanwältin hatte auf "Schuldig" plädiert. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung aus den Salzburger Nachrichten, die eine Fülle von Berichten über den Prozess brachten. Unter anderem: - Taxlermord-Prozess: Heidegger spricht von Einschüchterung (12.5.2003) - "Wollte endlich Ruhe" (13.5.2003) - Anklägerin: Kein Zweifel an Heideggers Schuld (15.5.2003) - Scharfe Gegensätze. Plädoyers im Fall Heidegger (16.5.2003) - Freispruch für Heidegger im Mordfall Deubler (16.5.2003) - Katastrophe im Rechtsstaat (17.5.2003) - Freispruch rechtskräftig (20.5.2003) «... Im Mordfall Deubler in Salzburg sollen nun vier Kriminalbeamte jeweils 40.000 Euro zahlen. Wegen ihrer Ermittlungen saß der Gmundner Peter Heidegger acht Jahre unschuldig im Gefängnis. Er erhielt später 950.000 Euro Haftentschädigung, einen Teil will sich der Staat nun von den Kriminalisten wieder zurückholen, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN) in ihrer Freitagausgabe ...» Grabher, Reinhard: 2865 Tage. Der Fall Peter Heidegger. - Wien: Czernin 2007. 156 S. |
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Japan:
Zu Unrecht der Grabscherei beschuldigt? Neun Monate
Untersuchungshaft in der Einzelzelle. - Rhein Zeitung online v. 26.6.2003
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Karin C. wurde 1997 wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann, einem Pizzabäcker in Pfullendorf, vom Landgericht Hechingen zu lebenlanger Freiheitsstrafe verurteilt. Prozessbeteiligten zufolge waren die Richter auf eine Verurteilung fixiert. Der Staatsanwalt hatte damals acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Im Wiederaufnahmeverfahren macht Karin C. geltend, ihr Mann habe sie ständig massiv misshandelt, entsprechende Zeugen seien nicht gehört worden. Zudem sei sie von der Anstiftung zurückgetreten und habe den späteren Mörder gedrängt, die Tat nicht auszuführen. Der Mörder soll dies einem Rechtsanwalt gegenüber auch bestätigt haben. Das Landgericht hat im März 2003 einen Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Nun prüft das Oberlandesgericht Stuttgart die hiergegen erhobene Beschwerde. Vor Kurzem wurde im WDR ein Film von Heidi und Bernd Umbreit über das Schicksal von Karin C. gesendet. - Stuttgarter Nachrichten online v. 19.4.2003 - Sonntag aktuell v. 29.6.2003, 3
Das OLG Stuttgart hat den Wiederaufnahmeantrag im Juli 2003 abgelehnt.
«Gnade für Mörderin - Teufel setzt Strafe zur Bewährung aus. Stuttgart (ddp-bwb). Über sieben Jahre nach dem Pizzabäckermord von Pfullendorf hat Ministerpräsident Teufel die wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilte Ehefrau des Opfers begnadigt. Er setzte die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wie das Staatsministerium in Stuttgart mitteilte. Damit bewilligte Teufel das Gnadengesuch der heute 39-jährigen Frau, das bereits vor rund einem halben Jahr eingereicht worden war ...» siehe hierzu auch: Teufel: Mörderin «nach bestem Wissen und Gewissen» begnadigt.
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«Zweiter
"Bosenhof"-Prozess beendet: Angeklagter vom Vorwurf der
Mordbeteiligung freigesprochen. Bad Kreuznach (ddp-rps). Im zweiten Prozess um den Dreifachmord auf dem Gestüt «Bosenhof» hat das Landgericht Bad Kreuznach heute den 38-jährigen Arthur B. vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen. Der Bauunternehmer wurde aber wegen Nichtanzeigens eines geplanten Raubes zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Weil er bereits 26 Monate in Untersuchungshaft verbüßt hat, konnte der 38-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Mit dem Urteil folgte das Gericht übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mittäterschaft stets bestritten B. hatte stets jede Mittäterschaft in dem Mordfall bestritten und ausgesagt, der als Drahtzieher der Morde verurteilte Rupertus S. habe ihn gedrängt, Handlanger anzuwerben für den Raub eines angeblichen Millionenvermögens von einem der Opfer. Darauf habe er sich jedoch nicht eingelassen. Der Vorsitzende Richter, Volker Mey, sagte, B. habe zwar keine Handlanger für den Raub vermittelt, die Tat jedoch auch nicht zur Anzeige gebracht. Mit den Morden habe B. nach Anhörung aller wichtigen Zeugen offenbar nichts zu tun. "Das ist nicht der Mann, der eiskalt bei der Tötung von drei Frauen mitgewirkt hat", sagte Mey. Im ersten Prozess war B. im November 2001 schuldig gesprochen worden, im Auftrag von S. zwei Killer für den Dreifachmord engagiert zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das auf zehn Jahren Gefängnis lautende Urteil im Januar wegen eines Verfahrensfehlers wieder aufgehoben. Staatsanwalt Norbert Grieser unterstrich heute in seinem Plädoyer, der Vorwurf der Beteiligung an den Morden habe in der Revisionsverhandlung nicht vollends widerlegt werden können. Im Zweifel müsse aber für den Angeklagten entschieden werden. B. sagte, er sei "froh freizukommen", aber "nicht glücklich, wie es gelaufen ist". Er habe auf eine Entschuldigung der Kriminalpolizeibeamten gehofft, die ihn im ersten Prozess durch eine verzerrende Darstellung seiner Aussagen mit den Morden in Verbindung gebracht hätten. Nach Einschätzung seiner Rechtanwälte ist B. dennoch «vollständig rehabilitiert». Anwalt Heiko Lesch betonte, der Fall sei damit zwar für die Justiz abgeschlossen, aber nicht gelöst worden. Viele Sachverhalte blieben ungeklärt. Mit seinem Urteil wegen des Tatbestands der Nichtanzeige kehrten die Richter zum ursprünglichen Vorwurf aus dem ersten Prozess zurück. Im Verlauf des damaligen Verfahrens hatte das Gericht die Anklage auf den Vorwurf der Anstiftung zum Mord ausgeweitet. Die Tatsache, dass das Gericht seinerzeit einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens ablehnte, wertete der BGH später als Verfahrensfehler. Das Urteil gegen Rupertus S., der als Drahtzieher der Morde eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, blieb hingegen rechtskräftig. S. hatte die Morde demnach aus Habgier in Auftrag gegeben, weil er wegen der Scheidungsabsichten seiner Frau um seine Existenz fürchtete.» e110 v. 17.11.2003 |
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J., Wolfgang (1986/1988) «Zu einer lebenslangen Haftstrafe hat das Landgericht Koblenz einen 43-jährigen Metzgergesellen Opfers verurteilt. Er war angeklagt, im Juli 1985 eine 16 Jahre alte Schülerin aus Herdorf (Kreis Altenkirchen) vergewaltigt und ermordet zu haben ...» «... Die Vergewaltigung und der Tod der Schülerin ... brachte nicht nur für ihre Familie schwerstes Leid. Auch Wolfgang J.s Leben wurde zerstört ... Er war durch Zeugenaussagen als Täter in Verdacht geraten. Er sei gerade mit seiner damaligen Partnerin auf dem Weg zum Standesamt gewesen, als ihn Polizisten mit vorgehaltener Waffe verhafteten ... Der gebürtige Auderather kam für 29 Monate in Untersuchungshaft. Dort sei er verprügelt und gemoppt worden, habe Verletzungen erlitten, unter denen er heute noch leide. Zwei Selbstmordversuche habe er hinter sich. Seine Eltern seien im Ort geschnitten worden. "Es geht mir darum, dass meine Eltern Ruhe finden", sagt J., der sich selbst als "kaputt" und "psychisch angeknackst" beschreibt. Eine DNA-Analyse, um die er selbst habe kämpfen müssen, habe dann die Wahrheit ans Licht gebracht, denn die Blutgrußppe des Täters habe nicht mit seiner übereingestimmt. Auch hätten sich Zeugenaussagen als falsch erwiesen; sich als Racheakt der Familie seiner Lebensgefährtin herausgestellt. J. hatte nach eigenen Angaben den Onkel seiner Lebensgefährtin wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Partnerin angezeigt. Kurz: J. wurde in der Sache Mitte 1988 freigesprochen. Seine nur ein Jahr währende, in Haft geschlossene Ehe war inzwischen zerbrochen ...» - Die - Rheinpfalz v. 11.6.2003, Südwestdeutsche Zeitung - Die Rheinpfalz v. 5.9.2003, Südwestdeutsche Zeitung - "Mordfall Anke S." (http://www.johei-news.de/mord_anke.htm) (Diverse Prozessberichte.) |
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Olaf
W. (2003)
«Wegen Mordes an dem süddeutschen Goldhändler Dr. Helmut K. hat die 35. Strafkammer des Landgerichts Berlin den Angeklagten Olaf W. verurteilt. Das Gericht urteilte somit anders als ein österreichisches Schwurgericht, das Olaf W. 1996 freigesprochen hatte. Der neuerliche, 38tägige Prozeß stützte sich vorwiegend auf die Akten des österreichischen Verfahrens. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt, daß die Kammer aufgrund der ihr vorliegenden Sachbeweise davon überzeugt ist, daß der 34jährige im März 1994 den Mord plante, um in den Besitz von 281.000 DM und des Wohnmobils des Opfers zu gelangen. Die Verteidiger Mario Seydel und Volker Dogs kritisierten die Entscheidung des Gerichts in dem Indizienprozeß, weil nach wie vor erhebliche Zweifel an der Schuld ihres Mandanten bestünden. Sie beantragten deshalb umgehend Revision beim Bundesgerichtshof.» Ermittlungsfehler und zweifelhafte Rolle eines österreichischen Polizisten. Junge Welt v. 18.1.2003: Nachträge: Lebenslang für Olaf W Junge Welt v. 21.12.2002: Im Zweifel Mord. Tl. 1 Junge Welt v. 24.12.2002: Im Zweifel Mord. Tl. 2 Junge Welt v. 28.12.2002: Im Zweifel Mord. Tl. 3 Junge Welt v. 30.12.2002: Im Zweifel Mord. Tl. 4 |
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Vincent H., Michael H., James R. (????/1997) «London (AFP) - Die britische Justiz hat am Freitag einen folgenschweren Irrtum eingestanden und drei Männer freigelassen, die 18 Jahre lang fälschlich wegen Mordes inhaftiert waren. Nach einer vierjährigen öffentlichen Kampagne gestand die Staatsanwaltschaft ein, daß der Mordvorwurf auf "fehlerhaften" Beweisen basierte ...Drei Briten saßen zu Unrecht 18 Jahre lang im Gefängnis. Ein Mithäftling hatte die drei Männer fälschlich des Mordes an einem Zeitungsjungen beschuldigt ...» Rhein-Zeitung v. 23.2.1997 ("Zu Unrecht 18 Jahre lang im Gefängnis") Wie die Medien im Jahr 2004 berichteten, müssen laut einem Gerichtsurteil Vincent und Michael Hickey jetzt auch noch Geld für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis bezahlen. Ein Viertel ihres Schadenersatzes wird ihnen deshalb nicht ausgezahlt. n-tv.de v. 29.7.2004 ("18 Jahre unschuldig im Knast. Kost und Logis nicht frei.") |
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«Schauspieler
Günther K. kam auf freiem Fuß.
«Wahre Täter
bekannt. Wirbel um Kaufmann-Prozess. n-tv v. 14.1.2005 (Wirbel um K.-Prozess) Siehe auch: Süddeutsche Zeitung online v. 13.1.2005 (Die Rolle des Günther K.)
«Schauspieler
Günther K. freigesprochen. Siehe auch: Frankfurter Allgemeine Zeitung online v. 26.1.2005 ("Günther K. von allen Vorwürfen freigesprochen")
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S., Guillaume. (1924/???) Seznec wurde 1924 wegen Totschlags an seinem Freund zu Zwangsarbeit verurteilt. Seine Familie reichte inzwischen einen 14. Revisionsantrag ein ... 2001 hatte die damalige Justizministerin Marylise Lebranchu entschieden, dass die Revision von Amts wegen vorangetrieben werden solle. Generalstaatsanwalt Launay zeigt sich jedenfalls "völlig überzeugt von der Unschuld" des Verurteilten ... Bei bislang mehr als 2000 Verfahren wurden 32 Verurteilungen aufgehoben. netecho.info v. 26.1.2005 ("Justizirrtum könnte nach 80 Jahren gesühnt werden") Kölner Stadt-Anzeiger v. 12.4.2005 ("Justizirrtum könnte nach 80 Jahren gesühnt werden") |
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«... Nicht nur für die Eltern Christine und Theodor F. ist der endlose Fall ihres Sohnes Tibor ein "Justizirrtum". Auch der Strafrechtsprofessor und F.-Verteidiger Herbert Wegscheider fordert das Justizministerium auf, die Mordanklage fallen zu lassen ... 1987 wurden F. und ein vermeintlicher Komplize wegen Mordes an einer Prostituierten zu lebenslanger beziehungsweise 18 Jahren Haft verurteilt. Eine Kronzeugin, die die beiden schwer belastet hatte, widerrief später ihre Aussage. Zehn Jahre später wurden die Schuldsprüche aufgehoben, der angebliche Komplize freigesprochen (siehe nebenstehende Geschichte). Gegen F. konnte der Prozess bis heute nicht wiedereröffnet werden. Seit seiner Flucht im April 1995 während eines Haftfreigangs an der Uni Linz fehlt von ihm jede Spur ...» derstandard.at v. 1.12.2004 ("Leben für Tibor F.s Rehabilitation") derstandard.at v. 7.12.2004 ("Hoffnungsschimmer: Ministerium fordert Akte Tibor F. an") derstandard.at v. 21.2.2005 ("Getrübte Freude über „freies Geleit“ für F.") Viele weitere Funde bei google.de (19.1.05) |
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Der 39jährige S. X. saß seit elf Jahren wegen Mordes an seiner Frau im Shanyang-Gefängnis in Zentralchinas Provinz Hubei ... Ihm war im Januar 1994 nach sieben Jahren Ehe die Frau weggelaufen. Die Nervenkranke glaubte, von ihrem Mann betrogen worden zu sein. Sie ließ ihm ihre sechsjährige Tochter zurück und rannte ziellos drei Monate durch die Gegend. In der Nachbarprovinz Shandong heiratete sie dann einen Bauern, der sie aufgenommen hatte ... Zhang [???] gestand unter der Folter, seine Frau erschlagen zu haben. Obwohl er später widerrief, verurteilte ihn im Oktober 1994 im Schnellverfahren das Jingzhou-Gericht in erster Instanz zum Tod. Die nächste Instanz kassierte das Urteil, weil ihr die Indizien zu fragwürdig schienen. She wurde schließlich zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Er hatte noch Glück angesichts der vielen Fehlurteile, die derzeit aufgedeckt werden ... Entsetzen löste der Fall des Bauers N. S. aus Nordchina aus, der auch im Herbst 1994 wegen angeblicher Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt wurde. Er wurde ein halbes Jahr später am 27. April 1995 erschossen ... Der 20jährige war innerhalb einer Woche mit Gewalt zum Geständnis gezwungen worden ... Im Januar 2005 wurde der wahre Täter W. S. in Henan wegen einer anderen Straftat verhaftet. Angebliches Mordopfer lebt noch. Von Johnny Erling. In: Die Welt v. 5.4.2005. |
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Sechs wegen sexuellen Missbrauchs Verurteilte aus dem Vorort Outreau des nordfranzösischen Küstenstädtchens Boulogne-sur-Mer werden im Dezember 2005 in Paris freigesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft selbst auf Grund des offensichtlich grob fehlerhaften Vorverfahrens Freispruch beantragte hatte. Bei den Ermittlungen kam es zu einer Reihe von Pannen, so dass die Medien schon bald von einem Justizskandal sprachen. Wegen mangelnder Beweise oder widersprüchlicher Zeugenaussagen kam es schon zuvor zu sieben Freisprüchen, die als "Justizlotterie" kritisiert wurden. Im Berufungsprozess zogen einige Kinder ihre Anschuldigungen gegen einen Priester zurück, der unter den Klägern war. Die Anschuldigungen gegen die fünf weiteren Personen erwiesen sich als unglaubwürdig. Insgesamt waren 17 Personen zu Haftstrafen bis zu 20 Jahren verurteilt worden. Der Generalstaatsanwalt sprach den falsch Verdächtigten "im Namen der Justiz" sein tiefes Bedauern dafür aus, dass sie bis zu drei Jahre lang unschuldig in Untersuchungshaft gesessen und das Sorgerecht für ihre Kinder aberkannt bekommen hatten. Die französische Regierung entschuldigte sich ebenfalls und will Ursachenforschung betreiben. Kurier online v. 1.12.2005 (Freisprüche im Pädophilen-Prozess) Die Welt online v. 3.12.2005 (Gericht korrigiert "den bisher größten Justizirrtum") Die Rheinpfalz v. 3.12.2005, Seite 3 (Wenn die Kläger kleinlaut werden) Vgl. zum
Thema auch das Buch: |
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«Agret wurde 1970 zu 15 Jahren Freiheitsentzug wegen Anstiftung zum Mord verurteilt. Er verbrachte 6 Jahre im Gefängnis. Er kam in Freiheit aufgrund einer Begnadigung durch den Präsidenten (aus medizinischen Gründen) und wurde dann in einem neuen Verfahren freigesprochen. Um sein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, hatte er sich sogar zwei Finger abgeschnitten und diese an den Justizminister geschickt und zuvor im Gefängnis auch Gabeln geschluckt. Am 10. November 2005 hat er sich eine Kugel in den Fuß geschossen, um gegen die Ablehnung einer Haftentschädigung durch die Entschädigungskommission des Appelationsgerichts für die Jahre seiner unschuldig verbüßten Haft zu protestieren. Sein Fall ist einer von 6 anerkannten erreurs judiciaires (Justizirrtümern) seit 1945.» (Übesetzung des Artikels "Roland A." in der französischen Wikipedia am 1.1.2006.) Vgl. auch: Badische
Zeitung online v. 11.11.2005 (Blutiger
Protest gegen Justizirrtum) Der Spiegel Jg. 2006, Nr. 5, S. 56-60 (Supp, Barbara: Der Mann, der sich als Geisel nahm) |
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Ein 31 Jahre alter Kroate aus dem Main-Taunus-Kreis war im April 1999 vom Landgericht Darmstadt wegen versuchten Mordes an einem Türsteher in Rödermark (Kreis Offenbach) zu 13 Jahre Haft verurteilt worden. Am 3. Mai beginnt das Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Kassel. Hessisch Niedersächsische Allgemeine v. 26.4.2006 (Seit sieben Jahren unschuldig im Gefängnis?) hr-online v. 27.4.2006 (Sieben Jahre unschuldig hinter Gittern?) |
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Fritz T, ein bekannter Aktivist der 68er-Bewegung. «Er saß fünf Jahre hinter Moabiter Gittern, weil er als Kopf der "Bewegung 2. Juni" an der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz beteiligt gewesen sein sollte. Erst als die Staatsanwaltschaft Teufel zum überführten Entführer gestempelt hatte, brach dieser sein Schweigen und präsentierte ein hieb- und stichfestes Alibi. Während der Tatzeit hatte er unter falschem Namen in einer Essener Klodeckelfabrik gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft war bis auf die Knochen blamiert. Für zwei ihm ebenfalls zur Last gelegte Banküberfälle präsentierte er dem verblüfften Gericht ein B-libi; "ein Alibi minderer Qualität: Der Angeklagte kann es nicht beweisen, die Anklage es aber auch nicht widerlegen". Das B-libi kam durch, und Teufel verließ den Gerichtssaal als freier Mann.» - die tageszeitung (taz) v. 17.6.2006, Seite 13 ("Meine Aufgabe war, im Knast zu sitzen") |
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In einem Mordfall sicherte die Polizei DNA-Spuren. «Nach der Untersuchung im Labor und einem Abgleich mit der DNA-Datenbank stellte sich heraus: "Mit einer Wahrscheinlich keit von mehr als 1:10 Milliarden" stammte die Schuppe von dem 49-jährigen Alexander L. ... Der 49-Jährige gilt als vermisst, und das schon seit dem 8. Mai, also drei Wochen vor dem Leichenfund am Bahndamm. Die Ermittler vermuten gar, dass er selbst einem Verbrechen zum Opfer fiel. Wie kam dann seine Schuppe auf die Leiche? ... Zehn Tage vor dem Einsatz am Bahndamm haben die Polizeitechniker in Luchterhandts Wohnung Spuren gesichert. Mit dem gleichen Arbeitsgerät im Einsatzkoffer - darunter einer etwa zehn Zentimeter breiten Klebebandrolle, die so lange abgezogen wird, bis sie aufgebraucht ist. Die Schuppe sei "vermutlich durch statische Aufladung" in Luchterhandts Wohnung auf die Klebebandrolle gelangt, heißt es in dem Vermerk. Beim Abkleben der Bekleidung des Toten am Bahndamm blieb sie dann auf dessen Kleidung haften - und führte zu einer falschen Spur.» Berliner Zeitung v. 4.3.2006 (Ein Verdächtiger zu viel.) |
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Der Viehhändler Ulrich G. aus Hörbach (Kreis Fürstenfeldbruck) wurde wegen Giftmordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll 1997 eine Tablettenkapsel, welche etwa 1 Gramm fasst, mit Gift gefüllt haben, die dann seine Frau einnahm. Der erste Gutachter sagte aus, dass 1 Gramm des Giftes (Insektengift "Birlane") tödlich sei. Nunmehr behaupte zwei andere Gutachter, dass eine tödliche Wirkung des Gifts erst bei ca. 20 Gramm eintrete. Die Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren hat am Landgericht München I begonnen. Zur Untermauerung der beiden neuen Gutachten wollen Mitglieder der Familie des Angeklagten geringe Mengen des Giftes einnehmen. Der Angeklagte wurde auch im Wiederaufnahmeverfahren verurteilt. "Gift für alle." In: Der Spiegel Jg. 2003 (Nr. 3), S. 56. Merkur Online v. 25.11.2002 (Vom Mord zur Selbstmordtheorie. Neues Gutachten im Hörbacher Giftmordfall: Prozess wieder aufgerollt. Von Max Freisleder.) Merkur Online v. 14.1.2003 (2. Verhandlungstag) Merkur Online v. 24.1.2003 ("Die Indizien sind erdrückend." Giftmord-Prozess: Ein zweites Mal lebenslänglich für Ulrich G.) Merkur Online v. 25.1.2003 ("Lebenslänglich für versuchten Giftmord. Hörbacher erneut verurteilt.") |
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Der taubstumme und teilweise gelähmt Fritz M. wird 1981 wegen Mordes auf Grund zweifelhafter Indizien verurteilt. Drei Jahre später wird M. wegen eines weiteren Mordes verurteilt, obwohl er ein hieb- und stichfestes Alibi hatte. In einem Wiederaufnahmevervahren 2003 wird er wegen eines der Morde freigesprochen. Im Jahr 2005 starb M. Wenig später gestand ein 67-jähriger Mann die beiden Morde auf seinem Sterbebett. - Frankfurter Rundschau Online v. 30.8.2006 ("Der perfekte Sündenbock.") - Stuttgarter Zeitung online 30.8.2006 ("Warum Fritz Moen zu Unrecht im Gefängnis gesessen hat." - wikipedia.org (in norwegisch) |
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Folkerts wurde 1980 wegen der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und dessen zwei Begleitern sowie wegen Mordversuchs und Bildung einer terroristischen Vereinigung zu einer zweimal lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 1995 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Ehemalige RAF-Angehörige sagten später aus, Folkerts habe sich zum Tatzeitpunkt in Amsterdam aufgehalten und sei somit nicht unmittelbar an der Aktion beteiligt gewesen. Im Mai 2007 gab Folkerts in einem Gespräch mit dem Spiegel an, von der Planung des Attentats auf Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion gewusst zu haben, aber nicht direkt beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft hat neue Ermittlungen aufgenommen. - Spiegel
online v. 21.4.2007 (RAF-Opfer: Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder.) - Spiegel online v. 2.5.2010 (Die zweifelhaften Urteile der RAF-Tribunale) |
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Steven Tr. wurde 1959 als 14jähriger wegen Mordes an einer Klassenkameradin zum Tode verurteilt, 10 Jahre später zu lebenslänglich begnadigt und schließlich 1969 auf Bewährung entlassen. Anhand der Untersuchung des Mageninhalts wurde eine Todeszeit zwischen 7 und 8 Uhr abends ermittelt. Zu dieser Zeit hatte Truscott das Mädchen begleitet. Die Anklage hatte dem erstinstanzlichen Gericht verfälschte Beweise vorgelegt und Entlastungsbeweise unterschlagen. Nachdem der verantwortliche Mediziner sich für den Eintritt des Todes auf einen viel späteren Zeitrahmen festgelegt hatte, änderte er seinen Befund, als die Polizei ihm klarmachte, dass der junge Steven lediglich zu einem früheren Zeitpunkt "verfügbar" war. Truscotts Verteidiger und das Gericht erster Instanz erfuhren davon nichts. Nachdem immer stärkere Zweifel an der Richtigkeit der damaligen Ermittlungen aufkamen und sich erhärtete, dass der Todeszeitpunkt falsch berechnet worden war, wurde wurde Truscott im Jahr 2007 in einem einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Laut Gericht sei das erste Urteil ein Fehlurteil gewesen. - wikipedia.org (Steven Truscott) - Focus online v. 29.8.2007 (Unschuldiger galt 48 Jahre als Mörder) - Neue Zürcher Zeitung online v. 4.9.2007 (Freispruch fast 50 Jahre nach dem Todesurteil) - Die Rheinpfalz v. 30.8.2007, Zeitgeschehen (Freispruch nach fast fünf Jahrzehnten) - Le Bourdais, Isabel: Ist Steven Truscott ein Mörder? - Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt 1967. - Sher, Julian: Until you are dead. Steven Truscott's long ride into history. - Toronto: Knopf 2001. |
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Vor fast drei Jahre wurde ein nicht ganz unbekannter Prinz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er sollte in Kenia einen deutschen Diskothekenbesitzer mit einem Schlagring geschlagen haben, weil dessen Musik zu laut war. In einem Wiederaufnahmeverfahren macht der Prinz geltend, seinen Kontrahenten nicht mit einem Gegenstand geschlagen, sondern ihm lediglich zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Sein Anwalt habe im Prozess ein nicht von ihm autorisiertes Geständnis (die gefährliche Körperverletzung) ohne sein Wissen und Einverständnis abgegeben. Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 15.6.2009 am Landgericht Hildesheim. Im Vorfeld des Wiederaufnahmeverfahrens wurde spekuliert, das Opfer habe seine Verletzungen massiv übertrieben, um es dem Prinzen heimzuzahlen. In einer neuen Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren am 9.3.2010 wurde der Prinz nur noch wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Er gilt jetzt nicht mehr als vorbestraft. Die von E. eingelegte Revision gegen das Urteil des LG Hildesheim wurde am 28.4.2011 vom OLG Celle verworfen (Az. 31 Ss 7/11). Der Anwalt von E. hat Verfassungsbeschwerde angekündigt. - Der Spiegel Nr. 37 v. 10.9.2007 - Süddeutsche Zeitung online v. 10.9.2007 - NDR1 Niedersachsen v. 10.9.2007 Wiederaufnahmeverfahren: - Zeugen entlasten Prinz E. In: Bunte.de v. 7.6.2009 - Duell um die Ehre (Gisela Friedrichsen). In: Spiegel online v. 15.6.2009 - "Mir hat´s die Füße weggerissen" (Gisela Friedrichsen). In Spiegel online v. 16.6.2009 - "So etwas habe ich noch nicht erlebt" (Gisela Friedrichsen). In: Spiegel online v. 31.7.2009 - "Was der Sachverständige sah - und was nicht" (Gisela Friedrichsen). In Spiegel online v. 7.1.2010 - Prozess um Körperverletzung. Gericht reduziert Strafe für Ernst August. In: Spiegel online v. 9.3.2010 - Der Preis der Ohrfeigen. In: Zeit online v. 10.3.2010 - Prügelei: Ernst August muss 200 000 Euro bezahlen. In: Hamburger Abendbblatt Online v. 10.3.2010 - Revision im Prügel-Prozess: Der Prinz gibt keine Ruhe. In: stern Online v. 9.3.2010
Revision Abfuhr vom OLG. Geldstrafe gegen Ernst August ist rechtskräftig. In: Spiegel online v. 12.5.2011
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Im Jahr 1994 wurde der 21-jährige Bauer Nie Shubin aus der Provinz Hebei wegen Vergewaltigung und Mord zum Tode verurteilt worden. Ein halbesEin wurde er hingerichtet. Zehn Jahre später gestand der wirkliche Mörder Wang Shujin diese Tat samt drei weitere Morde. TAZ online v. 14.11.2007? (Zum Beispiel Nie Shubin) |
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Der unter Bewährung stehende S. wurde wegen eines angeblich am 24./25.9.2005 begangenen Einbruchdiebstahls in einen LKW zu einer 6-monatigen Haftstrafe verurteilt. Tatsächlich fand die Tat jedoch am 24./25.9.2006 statt. Im rechtstechnischen Sinne wurde S. also wegen einer Tat verurteilt, die er nicht begangen hatte. Nachträglich bemerkte der Richter dann allerdings doch noch, dass S. zu Unrecht verurteilt worden war. Er teilte dies der Staatsanwaltschaft mit und beantragte, S. nicht zu inhaftieren. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich jedoch, worauf der mittlerweile inhaftierte S. drei Monate der Strafe verbüßte. Dem Antrag des Verteidigers von S. auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde stattgegeben, Ende Oktober 2007 setzte der Richter die Haft außer Vollzug. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde S. im Januar 2008 freigesprochen. Volksstimme online v. 19.2.2008 (Winfried Borchert: Nach Fehlurteil drei Monate Knast, weil Oberstaatsanwalt es so wollte) |
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Die Krankenschwester Monika R. geriet 1994 in Verdacht, einem Patienten die Scheckkarte gestohlen zu haben. Die wirkliche Täterin war beim Abheben des Geldes am Geldautomaten durch eine Überwachungskamera gefilmt worden. Ein von dem Anthropologen Sch. erstelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass R. mit grosser Wahrscheinlichkeit die Täterin sei. R. wurde daraufhin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vor dem Landgericht Hanau verklagte R. den Gutachter auf 180 000 DMS Schmerzensgeld. Der Gutachter Sch. lieferte auch im Fall Donald Stellwag ein falsches Gutachten ab. "Der Dortmunder Rechtsanwalt Erich Bäckerling zählt insgesamt sechs Fälle auf, in denen Gutachter Dr. Sch. bei seiner Arbeit gründlich daneben lag." - WDR online v. 21.8.2001 ("Bilderdeuter im Zwielicht. Opfer wollen auf Schadenersatz klagen.") - FOCUS Nr. 32 (2001) (Fachmann für Fehlurteile. Wenn der Gutachter Sch[...] vor Gericht Gangster-Videos deutet, droht Unschuldigen Ungemach.) |
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Monika de M. wird wegen Mordes verurteilt, weil sie in Berlin am 18.9.2003 ihren todkranken, bettlägrigen Vater, der starker Raucher war und nur noch wenige Tage zu leben hatte, durch Brandstiftung des Hauses umgebracht haben sollte, um die Versicherungssumme zu kassieren. Der ans Bett gefesselte Vater war dabei qualvoll verbrannt. Brandermittler des LKA wollten festgestellt haben, dass zuvor im Haus an mehreren Stellen Brennspiritus verschüttet worden war. Zwei andere Brandsachverständige hingegen sagten aus, keine Hinweise auf eine Brandstiftung gefunden zu haben. Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer. Die angebliche Täterin wurde nach 888 Tagen aus dem Gefängnis entlassen. Am 2.4.2008 wurde der Prozess erneut aufgerollt und endet mit einem Freispruch der Angeklagten, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte. Eine Brandsachverständige des BKA hatte mit Bestimmtheit erklärt, dass keinerlei Anzeichen einer Brandstiftung vorlagen. Angesprochen auf das Phänomen, das Berlin innerhalb von fünf Jahren – nach eigenen Angaben des LKA - 196 durch Brennspiritus verursachte Brände bescherte, erklärt die Gutachterin, diese Häufung sei bundesweit einzig. Der vom LKA Berlin festgestellte "Brennspiritus" lasse sich an jedem Ort in der einen oder anderen Konzentration nachweisen. Wahrscheinlich sei, dass der Brand durch eine Zigarettenkippe des bettlägrigen Opfers ausgelöst worden sei. Als M. bei Gericht die Kosten für die von ihr veranlassten Gegengutachten geltend machte, wurde ihr im April 2012 die Erstattung von 13 000 € (andere Angabe: 32 000 €) verweigert. M. soll Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Ausführliche Berichte über die einzelnen Prozesstage von C. Rockenschuh in: http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt39.htm (1. Bericht v. 2.7.2004: "Mord ohne Motiv") ... (weitere Berichte; die einzelnen Links siehe auf der Startseite) http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt229.htm
(Letzter Bericht: Mordprozess Monika de M.: Spiegel online v. 26.3.2008 (Julia Jüttner: Als Vatermörderin im Knast - mit Aussicht auf Freispruch) C. Rockenschuh: "Ich habe gedacht, das ist ein Irrtum, das klärt sich auf" - vom Gutachterschluder zum Fehlurteil, vom Unfallopfer zur 'Vatermörderin' und zurück. [Interview in berlinkriminell.de] Berliner Gefahr: Angebliche Brandstiftung - Anklage Mord (Rudolf Jursic) [Dokumentation zum Fall]. Heribert Prantl: Unschuld? Kostet 13.000 Euro. In: Süddeutsche Zeitung online v. 11.4.2012 Lars von Törne: Unschuldig verurteilt – und zur Kasse gebeten. In: Tagesspiegel online v. 12.04. 2012. Detlev Burhoff: “Unschuld? Kostet 13.000 Euro” – II – hier ist der Volltext zur KG-Entscheidung. In: Heymanns Strafrecht Online Blog v. 12.4.2012 Vgl. auch den weiteren Fall eines offenbar fehlerhaften Brandgutachtens des Berliner LKA: Berliner Zeitung v. 21.1.2003 "Versengte Haare machten Postbeamten zum Mörder (Sabine Deckwerth)." Von mindestens vier Fehlgutachten wird hier gesprochen: Berliner Kurier v. 11.4.2008 "Wie viele Unschuldige schmoren noch im Knast? LKA-Pfuscher will noch 196 Spiritus-Brände kennen" |
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K. wird bei einer Demonstration von drei Polizisten verhaftet, weil er angeblich vemummt gewesen sei und sich bei seiner Verhaftung durch Fußtritte gewehrt habe, weshalb er einen Faustschalg erhalten habe. Die Poliisten sagen dies auch in der Gerichtsverhandlung aus, worauf K. verurteilt wird. Im Internet kann später von K. ein Foto der Verhaftungsszene recherchiert werden, das eindeutig beweist, dass K. entgegen der Aussagen der Polizisten völlig unvermummt war. In der Berufungsverhandlung wird K. freigesprochen, die Polizisten wurden nicht belangt. Süddeutsche Zeitung online v. 25.9.2007 (Holzhaider, Hans: Zu Unrecht verurteilter Demonstrant. Erst der Zufall bringt den Freispruch) |
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Jens Schlegel saß eineinhalb Jahre unschuldig im Gefaengnis, weil er einem Phantombild ähnlich sah. Auf der Grundlage dieses Bildes befand ihn ein Gericht fuer schuldig, einen Taxifahrer überfallen und beraubt zu haben. Die Verwechslung wurde bekannt, nachdem sich der wahre Täter selbst gestellt hatte. "Obwohl der Beschuldigte die Tat vehement bestritt, glaubte ihm keiner. Er erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zur Höhe der Strafe trug offensichtlich bei, dass er vor Gericht aus Verzweiflung ein falsches Alibi für die Tatnacht inklusive Zeugen präsentierte. Schon während der Untersuchungshaft wurde er mit der Brutalität der anderen Insassen konfrontiert. Seine beiden Zellengenossen folterten ihn fast zu Tode, weil sie angeblich von Jens Schlegels ständigen Unschuldsbekundungen genervt waren. Für diese Brutalitäten erhielten sie langjährige Haftstrafen ..." (MDR v. 1.5.2008). MDR. Sendung "Unter uns" ("Hintergrund" v. 1.5.2008) MDR Podcast "Unter uns" v. 2.5.2008 Spiegel online v. 28.5.2008 (Broder: Rechts-Extreme und ihre Opfer) |
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1922 wurde Colin Ross in Melbourne gehängt, weil er ein zwölfjähriges Mädchen ermordet haben sollte. Als Indiz genügte, dass angeblich Haare des Opfers in der Wohnung von Ross gefunden worden waren. Nachdem sich auf Grund neuer kriminaltechnischer Unersuchungen herausstellte, dass die Haare nicht vom Opfer stammten, wurde Ross 2008 begnadigt. - DCRS online v. 27.5.2008 (Unschuldiger stirbt nach Justizirrtum am Galgen. Freispruch nach 87 Jahren.) - Colin Champbell Ross. In Wikipedia.org. - Colin Ross Campbell pardoned, 86 Years on. In: ABC v. 27.5.2008. - Ross, Colin Champbell Eadie (1892-1922). In: Australian dictionary of biography. Online edition. |
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"Masao Akahori saß 31 Jahre lang unschuldig in einer Todeszelle. Die Polizei hatte ihn gefoltert, bis er einen Mord gestand, den er nicht begangen hatte. Akahori kam schliesslich frei. Seitdem gehört er zu den wenigen Menschen, die über das Leben in Japans berüchtigten Todestrakten berichten können ..." Tagesschau.de v. 27.1.2007 (Die geheimen Hinrichtungen. Todesstrafe in Japan.) |
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Im August 2008 wurde der 2001 wegen Mordes an der Fernsehmoderatorin Jill Dando verurteilte Brite im Wiederaufnahmeverfahren wegen fehlerhafter Beweise freigesprochen. http://en.wikipedia.org/wiki/Barry_George |
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Schielender Spanier (1995/2008) Ein schielender Spanier war 1995 wegen Vergewaltigung verhaftet und zu 36 Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer hatte den Mann seinetzeit wegen dessen schielenden Auges identifiziert. 2007 wurde jedoch ein ebenfalls schielender Vergewaltiger gefasst, der nach einem DNA-Abgleich nun als der tatsächliche Täter überführt werden konnte. 2008 wurde der unschuldig Verurteilte aus der Haft entlassen. |
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M. wurde 1983 wegen angeblichen Mordes an seiner Vermieterin in Berlin verhaftet, nachdem die Kripo Schuldscheine von ihm am Tatort gefunden hatte. M. gibt an, zwar in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein, bestreitet aber zunächst die Tat. Weil er schließlich dem langen Vernehmunsdruck nicht mehr standhielt und glaubte, die Sache werde sich schon aufklären, gestand er schließlich fälschlich die Tat. Ende 1983 widerrief er sein Geständnis. 1984 verurteilte das Landgericht M. den 20jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren (Az. 1 Kap KLs 4/84). Das Urteil wurde im Mai 1984 rechtskräftig, nachdem Magers Verteidiger eine zunächst beantragte Revision zurückgezogen hatte; Ende 1989 wurde M. auf Bewährung entlassen. Nachdem der wahre Täter, der Serienmörder Thomas Rung, gestanden hatte, wurde M. in einem Wiederaufnahmeverfahren freigespochen. -
Holzbrett mit Griff. Justizkrimi in Berlin: Für den Mord an einer
alten Dame gibt es zwei Geständnisse – beide klingen plausibel. In:
Der
Spiegel Nr. 12 v. 20.3.1995, S. 94-97 - Averesch, Sigrid: Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben. In: Berliner Zeitung v. 8.8.1996 - Zimmermann, Katrin / Schnedelbach, Lutz: „Ich kann Thomas Rung einfach nicht hassen.“ In: Berliner Zeitung v. 7.3.1996 - Habe mich in Sie getäuscht. Gisela Friedrichsen über falsche Geständnisse und den „Serientäter“ Thomas Rung. In: Der Spiegel. Jg. 1996 (Nr. 7), 56-60. |
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Sch. sagte in einer Verhandlung am 6.10.2008 vor dem Amtsgericht Schwabach als Zeuge in einer Unfallfluchtsache mit einem Schaden in Höhe von 2500 € aus. Es ging um eine mögliche Fahrerflucht, die Schobers lenkender Arbeitskollege verursacht haben sollte. Auf der Fahrt zu einer Küchenmontage sollen die beiden mit ihrem LKW ein Auto beschädigt haben. Beide gaben an, keinen Unfall bemerkt zu haben. Ein Sachverständiger erklärte, der Unfall sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von dem LKW verursacht worden. Ein anderer Zeuge erklärte, Schober habe gar nicht im Führerhaus gesessen. Als Sch. jedoch darauf beharrte, nichts bemerkt zu haben, ließ ihn die Staatsanwältin wegen des "dringenden Verdachts der uneidlichen Falschaussage" und wegen "Verdunklungsgefahr" aus dem Zeugenstand heraus festnehmen. Die Staatsanwältin behauptete, Sch. wolle seinen Kollegen schützen. Sch. saß fast 4 Wochen im Gefängnis, bis sich auf Grund eines neuen Gutachtens herausstellte, dass der von dem Arbeitskollegen gesteuerte LKW den Unfall überhaupt nicht verursacht hatte. Die Lackproben an dem beschädigten Auto und an dem LKW stimmten nicht überein. - Süddeutsche Zeitung online v. 2.11.2008 - Abendzeitung (Nürnberg) v. 5.11.2008 - Nordbayerische Nachrichten für Pegnitz und Auerbach v. 31.10.2008 |
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Der damals rechtsradikale 20jährige Gregor H. wurde am 23.11.2004 zusammen mit zwei Freunden wegen eines Brandanschlages auf einen türkischen Imbiss und Mordversuchs in einem Indizienprozess vom Landgericht Potsdam zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Die drei Angeklagten hatten im Prozess geschwiegen. Eine Zeugin wollte die drei nachts gesehen haben. Hs. Mutter sagte aus, ihr Sohn sei zum Tatzeitpunkt zu Hause gewesen. Der BGH verwaf die Revision. Nachdem Gregor Hs beiden Mitverurteilten aussagten, dass H. überhaupt nicht an der Tat teilgenommen habe, wird dem Wiederaufnahmegesuch stattgegeben. Im November 2008 wurde H. vorläufig aus der Haft entlassen. In der neuen Verhandlung Anfang Oktober 2009 wurde H. dann wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Laut Presse soll es sich um das erste erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren in der Geschichte Brandenburgs gehandelt haben. - Märkische Allgemeine v. 21.12.2008 online ("Mitgefangen, mitgehangen. Ein junger Mann, der früher rechtsradikal war, hatte sich schon damit abgefunden, dass er unschuldig verurteilt wurde, jetzt kam er plötzlich frei") - Märkische Allgemeine Zeitung online v. 2.10.2009 ("Freispruch nach vier Jahren im Gefängnis. Dem unschuldig verurteilten Gregor H. aus Brück gelang das erste erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren in der Geschichte Brandenburgs") - Berliner Kurier online v. 2.10.2009 ("Urteil aufgehoben. 4 Jahre unschuldig im Gefängnis: Jetzt sprach ihn Gericht frei") - Märkische Oderzeitung online v. 1.10.2009 ("26-Jähriger saß jahrelang unschuldig im Gefängnis ") |
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Zwei Männer aus der Provinz Henan, die wegen angeblichen Postraubs zu Unrecht sechs beziehungsweise fünfeinhalb Jahre im Gefängnis saßen, sind mehr als zwölf Jahre nach dem Urteil rehabilitiert worden, nachdem die beiden "trotz ungenügender Beweise" verurteilt worden. Ein höheres Gericht habe das Urteil sogar noch bestätigt. Erst nachdem die beiden ihre Strafe abgesessen hätten, seien 2002 die wahren Räuber gefasst worden. Dennoch hätten die Gerichte sich geweigert, das Fehlurteil zu revidieren und Petitionen der beiden immer wieder abgewiesen. Erst zwölf Jahre später habe auf Druck durch Medienberichte und aus der regionalen Volksvertretung das lokale Gericht den Fall wieder aufgerollt und am 30. Dezember 2008 die beiden fälschlich Verurteilten rehabilitiert. Frankfurter Rundschau online v. 12.1.2009 (Fischer, Peter A.: Falsche Posträuber rehabilitiert) |
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Sexueller Missbrauch an Tochter 1997 (Landgericht Konstanz) Eine Tochter beschuldigt ihren geschiedenen Vater, sie 1997 im Urlaub sexuell missbraucht zu haben. Der Vater wird 2003 vom Landgericht Kosnstanz nach seinem Geständnis zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er verbüßt. Die Tochter hatte viereinhalb Jahre nach der angeblichen Tat gegenüber einer Schulpsychologin Andeutungen über den sexuellen Missbrauch gemacht, die sie dann vor dem Landgericht Konstanz bestätigte. Zwölf Jahre nach der Tat kommt es 5.5.2009 zu einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Waldshut, nachdem die Tochter gestanden hatte, ihren Vater fälschlich beschuldigt zu haben. Vor dem Landgericht Waldshut erklärte der Angeklagte, dass er in der ersten Verhandlung das „taktische“ Geständnis nur auf Druck seines Anwalts abgelegt habe, um eine niedrigere Strafe zu erhalten. Im Wiederaufnahmeverfahren gibt die Tochter an, die Falschaussage nur getätigt zu haben, um den Vater nicht mehr besuchen zu müssen. Die Wiederaufnahmeverhandlung soll Ende Mai fortgesetzt werden. - Südkurier online v. 6.5.2009 (Sexueller Missbrauch an Tochter: Nur ein großer Irrtum?) |
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Ein Autohändler wird in Elmshorn beraubt und kommt dabei zu Tode. Der Täter Vladimir K. wird auf Grund von DNA-Spuren ermittelt und im März 2003 zu einer Jurgendstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt.verurteilt. In der Haft belastet K. anfang 2006 vier andere Männer der Mittäterschaft an der Tat. Diese wurden im April 2006 festgenommen und sa0ßen zum Teil bis zu acht Monaten in Untersuchungshaft. Im Prozess gegen die angeblichen Mittäter stellte sich heraus, dass K. nach Angabe zweier Sachverständiger unter Wahnvorstellungen leidet. Die Angeklagten wurden freigesprochen, denn es gebe erhebliche Zweifel an seinen Aussagen. Die Krankheit sei erst während des Verfahrens auffällig geworden. Andere Beweise gegen die vier Männer seien nicht vorhanden - NDR online v. 25.5.2009 (Folter-Tod eines Autohändlers: Freisprüche) - Hamburger Abendblatt online 26.5.2009 (Autohändler zu Tode gefoltert - Freispruch) |
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Franz Ambrosi war am 17.12.2007 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Am 26.2.2008 stellt Strafverteidigerin Karin Prutsch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Im 9.6.2009 ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Wien seine Freilassung nach 711 Tagen Haft an, da nach medizintechnischen Gutachten der vom Opfer geschilerte Tathergang absolut nicht möglich sei. Am 12.3.2012 begann am Landesgericht Wiener Neustadt das neue Verfahren. Am 29.5.2012 wird Ambrosi einstimmig freigesprochen. - Ambrosi, Franz: Im Zweifel für den Angeklagten. - Graz-Raaba: CM-Medienverlag 2012. 156 S. ISBN 978-3-900254-65-0. (Leseprobe.) - Fall Ambrosi: Zeugin belastet "Opfer". Der Prozess um Franz Ambrosi, der wegen des Mordversuchs an seiner Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, wird neu aufgerollt. In: Kurier.at online vom 17.3.2012 - Fall Ambrosi: Nach 711 Tagen in Haft frei. Der Fall von Franz Ambrosi geht in die Justizgeschichte ein. Der 42-jährige Mödlinger ist 711 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen. In: Kurier.at online vom 10.8.2012 - Peter Gruber: Urteil rechtskräftig: Ambrosi endgültig frei. In: Burgenländische Volkszeitung vom 15.8.2012 |
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Rupp, Rudolf (2001/2011) 2001 verschwand der Heinrichsheimer Landwirt Rudi Rupp spurlos. Die Ehefrau des Rupp und der Verlobte der ältesten Tochter wurden am 13.5.2005 in einem Indizienprozess vom Landgericht Ingoldstadt wegen gemeinschaftlichen Totschlags an Rupp 8 1/2 Jahren Haft wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt. Rupps Töchter A. und M. - zur Tatzeit 15 und 16 Jahre alt - wurden zu Jugendstrafen von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren wegen Beihilfe verurteilt, weil sie die angeblich geplante Tat nicht verhindert hätten. Angeblich sollen die Angeklagen Rupp erschlagen und den Leichnam den Hunden verfüttert haben. Das Auto Rupps sei in einer Schrottpresse beseitigt worden. Entsprechende kriminaltechnische Nachweise ließen sich jedoch nicht führen. Die Verurteilung erfolgte im Wesentlichen auf Grund der Aussagen der vernehmenden Polizeibeamten. Nach einer ersten, wohl zurückgezogenen Aussage einer Tochter, soll der Vater nach einer Auseinandersetzung und einem Sturz gestorben und anschließend in einem Gewässer in der Nähe von Neuburg versenkt worden sein. Die Angeklagten gestanden die Tat und schilderten diese detailliert und übereinstimmend. Vor Prozessbeginn widerriefen sie Ihre Geständnisse. Im März 2009 fand man die Leiche Rupps in seinem Auto, das in die Donau gestürzt war. Spuren eines Tötungsdelikts wurden an ihm nicht gefunden. Das OLG München erklärte im März 2010 die Anträge der Verteidigung auf Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens für zulässig. Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 20.10.2010 am LG Landshut. Am 25.2.2011 wurden die Beschuldigten freigesprochen. Das Gericht glaubt nach wie vor an eine Tatbeteiligung eines der früher Verurteilten. - Donaukurier v. 14.5.2005 ("Und ich weiß, dass er noch lebt." Von Horst Richter) - Donaukurier.de v. 10.3.2009 (Neuburg: Leiche aus Autowrack soll Mordopfer Rudolf Rupp sein) - Spiegel online v. 16.6.2009 (Bauer Rudi, ein grausiger Mord und das falsche Geständnis. Von Julia Jüttner) - FAZ.net v. 22.6.2009 (Der Rudi ist wieder da. Von Martin Wittmann.) - BeckBlog v. 19.11.2009 (Trotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in Neuburger Totschlagsfall ab. Von Henning Ernst Müller) - Merkur-Online v. 19.11.2009 (Angeblich verfütterter Bauer bleibt Fall für die Justiz) - LawBlog von Udo Vetter v. 20.11.2009 (Fragwürdiges Urteil bestätigt. [Mit Kommentaren]) Das OLG München erklärte im März 2010 die Anträge der Verteidigung auf Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens für zulässig. Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 20.10.2010 am LG Landshut. - Donaukurier v. 12.3.2010 (Wiederaufnahme im Fall Rupp möglich) - Beck-Blog v. 11.9.2010 (Henning Ernst Müller) Zum neuen Prozess: - Bizzarer Prozess in Landshut. Ein Horror-Mord, der keiner war. In: stern.de v. 20.10.2010 - Julia Jüttner: Getöteter Bauer. Das Rätsel des Rudolf Rupp. In: Spiegel Online v. 20.10.2010 - Gisela Friedrichsen: "Man brauchte Geständnisse." In: Spiegel Online v. 24.2.2011 - Rupp-Prozess: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft. In: Donaukurier.de v. 24.2.2011 - "Strudel aus Lügengeschichten." Siebeneinhalb Jahre Haft für die Angeklagten Hermine Rupp und Matthias E.: Das ist die Forderung des Staatsanwalts im Wiederaufnahmeverfahren ... Donaukurier.de v. 24.2.2011 - Gericht spricht Rupp-Familie frei. In: Donaukurier.de v. 25.2.2011 - Getöteter Landwirt. Gericht spricht im Fall Rupp Familie frei. In: Spiegel Online v. 25.2.2011 - Gisela Friedrichsen: "Schämt sich keiner?" Viel Überzeugung, kein Beweis: Der Justizskandal im Fall des Bauern Rudolf Rupp endet mit einem drittklassischen Freispruch. In: Der Spiegel Jg. 2011, Nr. 9 vom 28.2.2011. - Todesfall Rudolf Rupp. In: Wikipedia deutsch Weiteres: Hans Holzhaider: Schrotthändler erneut vor Gericht. Immer Ärger mit dem Staatsanwalt. In: Süddeutsche Zeitung online v. 22.10.2012. |
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Andreas Kühn (2000/???) K. wurde im Jahr 2000 wegen angeblicher Banküberfällen in Stuttgart zu 13 Jahren Haft verurteilt. Eines der Hauptindizien ist das Foto einer Überwachungskamera: Die erste Bank hatte der Täter mit einer Maske überfallen, die die Ohren frei lässt. Der Anthropologe Friedrich Wilhelm Rösing geht an Hand von mehr als 16 Unterschieden davon aus, dass K. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit der Person auf dem Überwachungsfoto identisch ist. Am 23.7.2009 stimmt das OLG Stuttgart einem Wiederaufnahmeverfahren zu. Im Februar 2010 wurden Sachverständige vor Gericht befragt. - Report Mainz v. 26.10.2009 (Unschuldig hinter Gittern. Wie schwer es Justizopfern in Deutschland gemacht wird) |
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Toshikazu Sugaya (1993/2010) S. war auf Grund eines falschen Geständnisses und einer fehlerhaften DNA-Analyse wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach 17-jähriger Haft stellte sich 2010 nach einer neuen DNA-Analyse seine Unschuld heraus. S. soll von der Polizei zur Erzwingung eines Geständnisses gefoltert worden sein. |
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B., Lucy de (2001/2010) Die Krankenschwester Lucy de B. wurde im Jahr 2001 wegen des Verdachts festgenommen, Patienten getötet zu haben. Im Jahr 2003 wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt wegen Mordes an sieben Patienten. Wieder aufgerollt wurde der Prozess aber erst, nachdem sich eine Gruppe von Rechtsexperten für die Frau eingesetzt hatte, die stets ihre Unschuld bekräftigte. Die Krankenschwester wurde daraufhin 2008 bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt. Im vergangenen Monat schliesslich räumten die Ankläger ein, dass die Beweise falsch interpretiert wurden und sie sich zu früh auf eine Schuld De Berks versteift hätten. Im Laufe des ersten Verfahrens war Beweismaterial falsch interpretiert worden, darunter Statistiken, Autopsieberichte und De B.s Tagebuch. Neue Zürcher Zeitung online v. 14.4.2010 (Niederländischer "Todesengel" unschuldig) Welt online v. 14.4.2010 (Hollands "Todesengel" freigesprochen) Die Rheinpfalz v. 15.4.2010 |
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Ali A. (2003/2010) Ali A. wurde 2003 von den beiden elf und neun Jahre alten Töchtern seiner Lebensgefährin angezeigt, weil er sie zwei Jahre zuvor unsittlich berührt habe. Zwischen Ali A. und der Mutter der beiden Mädchen war es häufig zu Streitereien gekommen; auch schauten die beiden Kinder häufig im Fernsehen Gerichtsshows. Die beiden Töchter beschlossen, Ali A. müsse verschwinden. Ali A. wurde daraufhin trotz eines zweifelnden Gutachtens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Fünf Jahre später gestanden die beiden Mädchen, dass die Vorwürfe erfunden waren. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde Ali A. 2010 freigesprochen. - "Wenn die Justiz irrt." Landesschau Baden-Württemberg (SWR Fernsehen Baden-Württemberg). Sendung vom 24.6.2010, 18.45 Uhr. ("Wenn die Justiz irrt") |
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Ralph W. / Karl-Heinz W. (2004/2010) Eine zur angeblichen Tatzeit 15-jährige gab an, von ihrem Vater und dessen Freund Ralph W. 2001 monatelang vergewaltigt und gefoltert worden zu sein. Im Jahr 2004 wurden die beiden von dem Landgericht Hannover zu langjährigen Haftstrafen verurteilt: Der Vater zu 5 Jahren und 8 Monaten, der Freund zu zwölf Jahren und 8 Monaten. Die Angeklagten beteuerten ihre Unschuld, ihre Revision wurde vom BGH abgewiesen. 2009 erreichte W.s Verteidiger die Wiederaufnahme des Verfahrens. W. wurde vorerst aus der Haft entlassen. Der Vater hatte die Strafe bereits verbüßt. Der Anwalt machte geltend, dass die Staatsanwaltschaft entlastendes Material zurückgehalten habe. Denn bei einer späteren Aussage der Tochter gegen ihren Vater soll sie ihm vorgeworfen haben, sie schon als Achtjährige an einen Kinderpornoring verkauft zu haben. Damit widerspräche sie aber ihren früheren Angaben, sie sei im Alter von 15 Jahten von W. vergewaltigt und entjungfert worden. Ein Verteidigergutachten stellte obendrein die Glaubwürdigkeit in Frage. Ein neues Verfahren begann am 4.8.2010 vor dem Landgericht Lüneburg. - Vergewaltigung einer 15-jährigen aus Garbsen: Neuauflage des Prozesses (Hannoversche Allgemeine online v. 2.8.2010) - Saßen zwei Hannoveraner unschuldig im Knast? In: Hannoversche Allgemeine online v. 4.8.2010 - Prozess um Vergewaltigung neu aufgerollt - Täter offenbar unschuldig (Hannoversche Allgemeine v. 6.9.2010) Am 8.9.2009 wurde der Vater und dessen Bekannter im Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Lüneburg freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch und Haftentschädigung plädiert. Das Opfer war zum Prozess nicht erschienen. Es berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, auch weil ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage laufe. Kurz vor Ende des Verfahrens hatte die Anwältin der angeblich Geschädigten noch ein gefälschtes Attest eingereicht, das eine bescheinigen sollte. Der Gutachter diagnostizierte eine psychische Schädigung (Borderline-Syndrom). Das Gutachten im ersten Prozess war offenbar fehlerhaft, zumal, wie Vereidiger Johann Schwenn sagte, das vermeintliche Opfer in einer Einrichtung für Opfer sexueller Gewalt suggestiv befragt worden war. Kurz nach dem Prozess hatte die angeblich Geschädigte ihre Aussage erweitert: Sie sei Opfer eines Mädchenhändlerringes gewesen und der Vater hätte Sie zum Sex mit Lkw-Fahrern gezwungen. Auch hätte sie mit ansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde. Wie Ermittler später herausfanden, waren diese Geschichten erlogen. Dies hatte die Staatsanwaltschaft verschwiegen. "Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aussage vom 15. September 2004 jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen“, hatte der Hamburger Verteidiger Johann Schwenn bereits zu Prozessbeginn erklärt. Schwenn setzte während des Verfahrens seine schwere Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft in Hannover fort und sprach von „Rechtsbeugung“. Medienberichten zufolge soll Schwenn deshalb eine Strafanzeige erstattet haben.- Unschuldig im Knast: Angeklagte freigesprochen (Hannoversche Allgemeine online v. 8.9.2010) - Freispruch im Vergewaltigungsprozess (Hamburger Morgenpost online v. 8.9.2010) - Die Opfer sind die Angeklagten (TAZ Hamburg v. 8.9.2010) - Fünf Jahre Knast: Staatsanwaltschaft verschweigt entlastendes Material (NDR v. 25.6.2010) - Landeszeitung Lüneburg: Fragen und Stellungnahmen von Landgericht und Staatsanwaltschaft Hannover zu den Vorwürfen der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung (Landeszeitung L v. 16.9.2010) - Landeszeitung Lüneburg: "Die Kontrollinstanzen haben versagt" - Anwalt Schwenn will Hannoveraner Justiz für Fehlurteil im Missbrauchsprozess zur Verantwortung ziehen (Landeszeitung L v. 16.9.2010) |
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Holger L. (2005/2010) In einem Indizienprozess wurde L. vom Landgericht Neuruppin am 13.4.2006 wegen Mordes verurteilt, weil er den Liebhaber seiner Frau ermordet habe. Der Bundesgerichtshof hob am 29.11.2006 den gesamten Rechtsfolgeausspruch des LG wegen fehlender Begutachtung des L. auf und verwies an eine andere Strafkammer des Landgerichts Neuruppin zurück. Daraufhin verurteilte das Landgericht Neuruppin den L. nach erneuter Hauptverhandlung am 11.12.2007 erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Den Wiederaufnahmeanträgen des L. wurden vom Landgericht Cottbus am 29.9.2008 und vom Brandenburgischen Oberlandesgericht am 3.2.2009 nicht stattgegeben. Der Verfassungsbeschwerde des L. gab das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg am 19.11.2009 statt und verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer des LG Cottbus, wo der neue Prozess am 10.6.2010 begann. Das OLG habe die verfassungsrechtlichen Grenzen einer zulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung überschritten. Die Verteidigung machte geltend, dass es keine Spuren des L. am Tatort gegeben habe und später DNA-Spuren Dritter ermittelt worden waren. L. wurde am 30.9.2010 freigesprochen. Laut Märkischer Oderzeitung vom 30.9.2010 "sah es die 2. Große Strafkammer als erwiesen an, dass der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Angeklagte unschuldig ist. Während des Prozesses habe es keine Beweise dafür gegeben, dass der Mann der Täter sei, sagte der Vorsitzende Richter ... Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen." - BGH Beschluss 5 StR 329/06 v. 29.11.2006 - Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg VfGBbg 17/09 v. 19.11.2009 - Prozess wegen Mordes an Nebenbuhler wird neu aufgerollt (Märkische Oderzeitung v. 10.6.2010) - 43-Jähriger saß vermutlich unschuldig im Gefängnis (Märkische Oderzeitung v. 30.9.2010) - Fünf Jahre unschuldig im Knast (Bild.de Regional/Berlin v. 1.10.2010) - Holger Hellblaus neue Freiheit (Die Mark Online v. 22.10.2010) - "Wir waren überaus überrascht" (Die Mark Online v. 27.10.2010) - Unschuldig eingesperrt: Bei "Kerner" erzählt Holger Hellblau exklusiv wie ein Fehlurteil sein Leben zerstörte (Presseportal.de v. 20.10.2010) - Unschuldig eingesperrt: Bei "Kerner" erzählt Holger Hellblau exklusiv wie ein Fehlurteil sein Leben zerstörte (Sat1 Vorankündigung zur Sendung vom 21.10.2010, 23.45 Uhr) |
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Fall Wanninkhof (1999/2006) Im Oktober 1999 wurde die 19jährige Rocío Wanninkhof nach einem Besuch ihres Freundes ermordet. Schließlich wurde Dolores Vázquez, die Freundin der Mutter Rocíos, wegen Mordes vor Gericht gestellt. Deutliche Beweise für die Unschuld von Dolores V. wurden im Verfahren beiseite geschoben. In einem medial aufgeheizten Klima erfolgte ihre Verurteilung. Während des Berufungsverfahrens wurde auf Grund von DNA-Spuren in einem anderen Mordfall 2003 als Täter Tony Alexander K, ein Engländer, ermittelt und verurteilt. - Wikipedia Spanisch (ausführlich) |
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Fall "Roter Deckel" (2005/2011) In einem Zivilprozess behauptete die Klägerin, der Beklagte habe einen Schuldschein unterschrieben, wonach er der Klägerin Geld schulde. Der Ehemann der Klägerin bezeugte diese Unterschriftsleistung, der Beklagte bestritt diese. Im Berufungsverfahren setzte das Landgericht Berlin daraufhin das Zivilverfahren aus und leitete die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, da der Vedacht einer Straftat bestehe (die Akte erhält einen "roten Deckel"), da eine der beiden Parteien die Unwahrheit sagen müsse. Der Beklagte im Zivilverfahren wurde daraufhin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Prozessbetrugs angeklagt. Dort konnte ein Schriftsachverständiger nicht genau sagen, ob die Unterschrift gefälscht ist oder nicht. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten, der gegen das Urteil mangels finanzieller Mittel kein Rechtsmittel einlegte. Im daraufhin fortgeführten Zivilverfahren holte das Landgericht, das nicht an das strafgerichtliche Urteil gebunden ist, das Gutachten eines weiteren Schriftsachverständigen ein. Dieser stellte fest, dass die in Frage stehende Unterschrift mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälscht worden sei. Am 6.5.2010 wies das Landgericht Berlin die zivilrechtliche Klage ab (LG Berlin, Urteil vom 3.5.2010, 25 O 64/06). Der Rechtsanwalt Thomas Kümmerle (Berlin) erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die Pächterin und ihren Ehemann und beantragte die Wiederaufnahme des geführten Strafverfahrens. Das Amtsgericht Tiergarten erklärte das Wiederaufnahmegesuch für zulässig: AG Tiergarten, Beschluss vom 12.07.2010, (265a/265 Ds) K13 93 Js 6701/05 (254/08). Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgte ein Freispruch. - Übersicht der Beiträge zu diesem Fall - "Die Akte bekommt einen roten Deckel. Mal wieder." (6.5.2010) - Keep it short and simple (21.5.2010) - Die Akte mit dem roten Deckel liegt jetzt beim Kammergericht (14.7.2010) - Die Akte mit dem roten Deckel verfolgt uns (16.7.2010) - Die Akte mit dem roten Deckel – Der Verteidiger ist der größte Lügner und ein Idiot (9.3.2011) - Die Akte mit dem roten Deckel – und am Ende gab es den Freispruch (13.4.2011) |
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Viborger Fall (????/2011) Ein 47-jähriger Mann in Westjütland wurde von seiner Ex-Freundin beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Er wurde daraufhin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und verbüßte 14 Monate Gefängnis. Nach seiner Haftentlassung gelang es ihm, die Ex-Freundin zu dem Geständnis der Falschbeschuldigung zu bewegen und dieses Gespräch aufzuzeichnen. Daraufhin sprach ihn das Westliche Landgericht in Viborg frei. - Justizmord verhindert: Vergewaltigungs-Vorwurf durch Gespräche ausgeräumt. In: nordschleswiger.dk. Deutsche Zeitung in Dänemark v. 18.4.2011. (Auch in: nordschleswig.dk) |
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Michael und Karola L. (2006/2010) Der Justizvollzugsbeamte Michael L. und dessen Ehefrau Karola wurden von der 14-jährigen Pflegetochter beschuldigt, diese schwer misshandelt zu haben. Vor dem Amtsgericht Brandenburg gestand das Ehepaar die angebliche Tat im Rahmen einer Absprache mit dem Gericht, um eine Strafe von weniger als einem Jahr zu erhalten. Damit wollten die Angeklagten eine mögliche Inhaftierung verhindern und der Angeklagte seinen Arbeitsplatz retten. Es erfolgte jedoch wider Erwarten eine Verurteilung zu genau einem Jahr, sodass Michael L. seine Beamtenstellung und seinen Arbeitsplatz verlor. 2008 widerrief die Pflegetochter ihre Anschuldigungen, und ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde erstmals erstellt; wie sie nun zugab, habe sie sich nur wichtig machen wollen. "Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hob mit Beschluss vom Dezember 2010 das Urteil gegen das Paar auf und stellte das Verfahren ein." Wegen der abgelegten Geständnisse wurde dem Ehepaar keine finanzielle Wiedergutmachung zuerkannt. - Wegen Kindesmisshandlung verurteilt und nach Jahren wieder frei gesprochen. In: MaerkischeAllgemeine.de v. 16.4.2011 |
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Otto Becker (Fall Kampa) (1971/1975) Becker wird wegen Mordes 1971 vom Landgericht Bremen verurteilt. Sein Rechtsanwalt Heinrich Hannover rügt erfolgreich die fehlerhafte Besetzung des Gerichts, und es kommt in einer neuen Verhandlung zu erneuten Tatsachenfeststellungen. Dabei stellt sich heraus, dass ein anderer Mann, Hellmuth H., mindestens genauso verdächtig ist wie Becker. Becker wird freigesprochen, H. beteuert seine Unschuld. Beide sind mittlerweile verstorben. Im Jahr 2011 versuchen die Ermittler erneut, den Fall aufzuklären. Rose Gerds-Schiffler: Wer hat Carmen Kompa ermordet? In: Weser-Kurier online v. 28.4.2011 Nach 40 Jahren: Mordfall Carmen Kampa aufgeklärt. In: Kreiszeitung.de vom 20.8.2011. |
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Bernd
Herbort
- http://www.pappa.com/mmdm/herbort.htm - Bernd Herbort: Bis zur letzten Instanz. - Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe, 1996. 379 S. - Justizirrtum "Lange Leidenstour". Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder. In: Focus Jg. 1996 (Nr. 14), 63. |
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Horst Arnold (2001/2014) Der Gymnasiallehrer A. wird von seiner Kollegin K. angezeigt, weil er sie im hessischen Reichelsheim vergewaltigt habe. Es steht Aussage gegen Aussage. A. wird trotzdem vom Landgericht Darmstadt zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und aus dem Dienst entlassen. Die Frauenbeauftragte des Schulamts in Heppenheim, die sich mit der Frau unterhalten hatte, bekommt Zweifel an der Richtigkeit der Aussage der Frau und schaltet den Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow ein, der auf eigene Faust den Hintergrund der Frau recherchierte. Dabei stellte sich u.a. heraus, dass diese schon öfters erheblich gelogen hatte. Das Wiederaufnahmeverfahren wird daraufhin vom Landgericht Kassel zugelassen. Am 15. Juni 2011 begann dort das Wiederaufnahmeverfahren. Am 5. Juli 2011 wird A. freigesprochen. „Den Angeklagten sehen wir nachweislich als unschuldig an”, sagte der Vorsitzende Richter. „Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat.“ A. ist wenige Monate nach seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren an einem Herzinfarkt gestorben. Wie sein Anwalt Hartmut Lierow laut Pressemeldungen sagte, habe A. habe bis zuletzt von Hartz IV leben müssen, weil sein Antrag auf Haftentschädigung noch immer nicht bearbeitet sei. Am 25.4.2013 begann der Prozess gegen K. wegen Freiheitsberaubung. Im September 2013 wurde sie zu 5 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der BGH hat die Revison mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 62/14 verworfen. - Aus dem Archiv: Angeklagter vermutet üble Intrige. In Echo-online v. 11.6.2002 Wiederaufnahmeverfahren: - "Ein die Justiz beschämendes Fehlurteil." In: Weinheimer Zeitung / Odenwälder Nachrichten v. 15.6.2011. Auch hier mit dem Titel: Die Untersuchungshaft als bestes Alibi der Welt. - Claus Peter Müller: Vergewaltigung in der Schule. Es geschah in der großen Pause - oder nicht? In: FAZ.net v. 15.6.2011 - Hat Lehrerin Kollegen zu Unrecht angezeigt. Ermittlungen gegen Pädagogin eines Bielefelder Gymnasiums. In: westfalen-blatt.de v. 21.6.2011 - John Roth: Dieser Lehrer saß 5 Jahre unschuldig im Knast. In: Bild.de v. 5.7.2011 - Vermeintliche Vergewaltigung. Mann saß fünf Jahre zu Unrecht im Gefängnis. In Spiegel Online v. 5.7.2011 - Heute freigesprochen. Kollegin beschuldigte ihn der Vergewaltigung: Lehrer saß fünf Jahre unschuldig im Gefängnis. In: Neue Osnabrücker Zeitung online v. 5.7.2011 - Gisela Friedrichsen: "Von vorn bis hinten erfunden." In Der Spiegel 2011, Nr. 33, S. 56-58. - Bielefeld: Unschuldig verurteilter Lehrer tot. Vorwürfe gegen Justiz und Schulverwaltung. In: Mindener Tagblatt online v. 30.6.2012. - R.I.P.: Justizopfer Lehrer Horst Arnold trotz ERWIESENER UNSCHULD ohne Wieder-Einstellung verstorben - gg Ex-Kollegin immer noch keine Anklage. In: Die Rechtsanwäldin v. 30.6.2012. - Gisela Friedrichsen: "Ohne moralische Skrupel." Ein Justizopfer kämpfte zehn Jahre lang um seine Rahabilitation ... In: Der Spiegel Jg. 2012, Nr. 29, S. 46-47. - Ilka Ennen: Die Leiden des Horst Arnold. In: echo-online.de v. 20.4.2013. - Simone Windhoff: Heidi K. brachte Kollegen unschuldig in den Knast. In: Bild.de v. 25.4.2013 [zum Prozessauftakt gegen K.] - Gisela Friedrichsen: Prozess gegen Heidi K.: Vom Opfer zur Angeklagten. In: Spiegel.de v. 25.4.2013. - Hans-Dieter Erlenbach: Fall Arnold: Für Heidi K. wird es langsam eng. Viele erfundene Geschichten – Urteil frühestens im September. In: echo-online.de vom 31.7.2013. - Gisela Friedrichsen: Plädoyers im Fall Heidi K.: Die Reue der Justiz. In: Spiegel.de v. 9.9.2013. [Staatsanwaltschaft beantragt sieben Jahre und sechs Monaten gegen Heidi K.] - Haft für erfundene Vergewaltigung. In: echo-online.de vom 13.9.2013 - Gisela Friedrichsen: Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss keinen Schadensersatz zahlen. In: Spiegel.de v. 5.2.2014. - Twister (Bettina Hammer): Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen erfundener Vergewaltigung. In: Telepolis v. 23.10.2014. |
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Huy P. (1993/2012) Ein Vietnamese hatte am 25.8.1993 zwei Landsleute erschossen, weil er, wie sich erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung herausstellte, die durch eine schizophrene Psychose hervorgerufene Vorstellung hatte, von diesen um Schutzgeld erpresst zu werden. Am 24.6.1994 wurde er vom Landgericht Zwickau wegen Mordes aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Erst kurz vor Beginn der Hauptverhandlung war auf Antrag der Verteidigung ein 79-jähriger Arzt mit einer psychiatrischen Begutachtung beauftragt worden, der eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit bescheinigte. Er verbüßte daraufhin von 1994 bis 2010 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Während der Haft verhielt sich der Gefangene psychisch äußerst auffällig. Ein im Verfahren der Prüfung einer Strafaussetzung von der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bautzen eingeholtes Gutachten kam im Mai 2009 zu dem Ergebnis, dass P. an einer chronifizierten schizophrenen Psychose leide und bereits zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Nach Auffassung des Sachverständigen wäre dies bei einer ordnungsgemäßen sachverständigen Beratung bereits im Ausgangsverfahren 1994 erkennbar gewesen, sei jedoch spätestens im Jahr 1996 unübersehbar geworden. Hierauf lehnte die Strafvollstreckungskammer mit Beschluss vom 19.8.2009 die Aussetzung der Strafe ab. Eine günstige Prognose könne nicht gestellt werden. Am 8.9.2009 beantragte Huy P., vertreten durch den Bautzener Rechtsanwalt Andreas Arno Glauch, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Den zugleich gestellten Antrag auf Vollstreckungsaufschub lehnte das zuständige Landgericht Chemnitz ab. Mit Beschluss vom 6.10.2010 ordnete das Landgericht Chemnitz die Wiederaufnahme des Verfahrens und mit weiterem Beschluss vom selben Tage die vorläufige Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es bestünden dringende Gründe für die Annahme, dass er an einer paranoiden Schizophrenie leide und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werde. Die öffentliche Sicherheit erfordere die einstweilige Unterbringung, weil aufgrund seiner psychotischen Erkrankung ein hohes Delinquenzrisiko bestehe und eine Verringerung seiner Gefährlichkeit nur durch eine stationäre psychiatrische Behandlung erfolgen könne. Die neue Hauptverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Chemnitz begann am 10.1.2011. Durch Urteil vom 31.1.2011 sprach das Landgericht den Beschwerdeführer vom Vorwurf des Mordes wegen Zweifeln an seiner Schuldfähigkeit frei und ordnete gemäß § 63 StGB seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der BGH mit Beschluss vom 8.6.2011 das Urteil im Maßregelausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Dresden zurück. Die Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB bedürfe einer besonders sorgfältigen Begründung, auch weil der Beschwerdeführer bereits seit 17 Jahren inhaftiert sei. Die Entscheidung des Landgerichts genüge den danach zu stellenden Anforderungen nicht. Angesichts dieser Darlegungsmängel sei die Prognose des Landgerichts nicht nachzuvollziehen. Am 15.8.2011 beantragte der Beschwerdeführer, den Unterbringungsbefehl vom 6.10.2010 aufzuheben. Die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung lägen nicht mehr vor. Auf der Grundlage des Beschlusses des BGH sei die Unterbringung des Beschwerdeführers im Urteil vom 31.1.2011 nicht angeordnet. Überdies habe er sich 17 Jahre zu Unrecht in Haft befunden und sei seit nunmehr mehr als 10 Monaten einstweilig untergebracht. Jede weitere Freiheitsentziehung sei unverhältnismäßig. Das Landgericht Dresden verwarf den Haftprüfungsantrag mit angegriffenem Beschluss vom 17.8.2011 als unbegründet. Trotz der vom Bundesgerichtshof festgestellten Darlegungsmängel bestünden dringende Gründe für die fortbestehende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers, die seine einstweilige Unterbringung erforderlich machten. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit angegriffenem Beschluss vom 19.9.2011 als unbegründet. Mit seiner Verfassungsbeschwerde beim BVerfG rügte Huy P. unter anderem eine Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG. Es komme nicht darauf an, dass ihm keine positive Prognose gestellt werden könne. Nach 17 Jahren unberechtigter Haft seien an die Fortdauer der Freiheitsentziehung besondere Anforderungen zu stellen. Ein bloßes schizophrenes Residuum genüge nicht, um eine hinreichende Gefährlichkeit zu begründen, insbesondere nicht, nachdem der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Feststellungen des Landgerichts keine hinreichenden Auffälligkeiten festgestellt habe. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde angenommen und ihr am 8.12.2011 stattgegeben. Die Sache wurde an das Landgericht Dresden zurückverwiesen; der Freistaat Sachsen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten. Wie die Taz am 6.1.2012 berichtete, hat das Landgericht Chemnitz verfügt, dass Huy P. von der geschlossenen in eine offene psychiatrische Einrichtung verlegt wird. Hiergegen will Rechtsanwalt Glauch erneut Rechtsmittel einlegen. - Thomas Schade: Der seltsame Herr Huy. In: Sachsische Zeitung online v. 7.1.2011 - Thomas Schade: Wenn Justitia irrt. In: Sächsische Zeitung online v. 8.1.2011 - Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen Huy P. Pressemitteilung des LG Chemnitz vom 31.1.2011 - BVerfG, 2 BvR 2181/11 vom 8.12.2011, Absatz-Nr. (1 - 38) - Psychisch Kranke in den Fängen der Strafjustiz. In Verfassungsblog v. 20.12.2011 - Marina Mai: Nachträglich schizophren gesprochen. In: Taz v. 6.1.2012 - dejur.org (Übersicht des Instanzenganges und Fundstellen) |
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Emdener Fall (2012) Am 28.3.2012 wurde in Emden ein 17-jähriger publikumswirksam verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wegen des Verdachts eines Sexualmordes an einer Elfjährigen. Nach zwei Tagen stellte sich die Unschuld des 17-jährigen heraus. Stattdessen wurde nun ein 18-jähriger in Untersuchungshaft genommen. Die Festnahme des 17-jährigen war von anwesenden Fersehteams gefilmt worden; Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Öffentlichkeit mit Informationen versorgt. Aufgrund eines Aufrufes in Facebook zum Lnynchmord an dm 17-jährigen versammelte sich vor der Bremer Polizeiwache eine ca. 50-köpfige Menschenmenge und forderte die Herausgabe des Inhaftierten. Nach seiner Haftentlassung hat der 17-jährige Bremen verlassen. - Gerhard Strate: Der Unschuldige von Emden. Überforderte Ermittler befeuern Lynchjustiz-Mob. In: Legal Tribune Online v. 5.4.2012 - Gernot Lehr: Mordfall Lena. Der falsche Verdacht. In: FAZ online v. 1.4.2012 - Henning Ernst Müller: Emden: Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und Lynchjustiz-Aufruf gegen Unschuldigen. In: beck-blog v. 30.3.2012 |
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Herbert B. (2004/2012) Der Rentner Herbert B. wurde 2004 vom Landgericht Halle wegen Vergewaltigung seiner erwachsenen Tochter zu zehn Jahren verurteilt. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde nicht eingeholt, und Aussage stand gegen Aussage. Im Jahr 2011 wurde B. aus der Haft entlassen, nachdem die Tochter zwei weitere Männer wegen Sexualdelikten angezeigt hatte und dabei jeweils ihre Unglaubwürdigkeit festgestellt worden war. Am 7.6.2012 begann beim Landgericht Magdeburg ein neues Gerichtsverfahren. B. wurde am 15.6.2012 freigesprochen. - Katrin Löwe: Wenn Richter irren. In: Mitteldeutsche Zeitung online vom 8.6.2012. (Mit Hinweis auf zwei andere Fälle möglichen Justizirrtums beim Landgericht Halle.) - Tochter hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast?. In: Bild.de vom 8.6.2012. - "Wenn Richter irren" - Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast? - Ursache und Wirkung vertauscht? Wiederaufnahmeverfahren: Schwenn. In: Die Rechtsanwäldin vom 8.6.2012. - Landgericht Magdeburg: Pressemitteilung 034/2012 vom 4.6.2012. - Katrin Löwe: 72-Jähriger siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in Haft. In: Mitteldeutsche Zeitung online vom 15.6.2012. - 72-Jähriger siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in Haft. In: Die Rechtsanwäldin vom 17.6.2012. - T. Scholtyseck und A. Radeck: Weil seine Tochter das Gericht belog: Rentner saß 7 Jahre unschuldig im Knast. In: Bild.de v. 19.6.2012. - Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis. Fernsehsendung von NDR Panorama vom 23. August 2012. |
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Der Schwede Q. wurde zwischen 1994 und 2001 wegen achtfachen Serienmordes zu lebenslanger Verwahrung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt. Die Verurteilungen beruhten auf den jeweiligen Geständnissen des angeblichen Täters; kriminalistische Beweise gab es nicht. Q. behauptete in Verhören zunächst, dass er ab schon ab 1969 mehr als 30 Morde begangen habe. Nach Psychotherapie in der Haft zog der Verurteilte alle Geständnisse zurück und setzte nach und nach Wiederaufnahmeverfahren durch. Drei Schuldsprüche wurden bereits wieder aufgehoben, vier weitere Fälle werden neu untersucht. - Schwedischer "Serienmörder" wahrscheinlich unschuldig. In: Welt online vom 8.8.2012 - Schweden: Verurteilter Serienmörder soll unschuldig sein. In: Spiegel online vom 8.8.2012 - Kriminalität: Schwedischer «Serienmörder» wahrscheinlich unschuldig. In: Zeit online vom 8.8.2012 - Justizirrtum in Schweden? "Serienmörder" wahrscheinlich unschuldig. In: RP-Online vom 8.8.2012 - Schweden: Verurteilter „Serienmörder“ vermutlich unschuldig. In: ORF News v. 8.8.2012 - Als Serienmörder verurteilter Schwede vermutlich unschuldig. In: Der Standard vom 8.8.2012 |
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Loïc Sécher (2003/2012) Der Franzose S. war im Jahr 2000 von einer 14-Jährigen des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. 2008 gestand die junge Frau dem Vater ihre Lüge. Sie sei damals sehr durcheinander gewesen und habe die Geschichte am Ende selber geglaubt. "Ich kann es nicht mehr ertragen, ihn im Gefängnis zu sehen", schrieb sie über den angeblichen Täter in ihrem Geständnis. Im September 2012 entschied ein Gericht in Rennes, dass dem heute 51 Jahre alten Franzosen 600.000 Euro Entschädigung für immaterielle Schäden und rund 200.000 Euro für materielle Schäden zustehen. Auch seine Mutter und seine zwei Geschwister erhalten jeweils mehrere zehntausend Euro. - Sieben Jahre unschuldig in Haft: Rund 800.000 Euro. In: Kleine Zeitung v. 25.9.2012 - Unschuldig in Haft: Franzose erhält rund 800.000 Euro. In: Sächsische Zeitung Online v. 25.9.2012 - Unschuldig in Haft: Franzose erhält rund 800 000 Euro. In: Yahoo Nachrichten v. 26.9.2012 - Falschanschuldigungen: Andere Länder, andere Entschädigungen - Frankreich räumt auf mit dem Gender-Wahn - 800.000 Euro - auch Mutter und 2 Geschwister bekommen Entschädigung. In: Die Rechtsanwäldin - Sternstunden deutscher Jurisprudenz v. 26.9.2012 (Mit Links zu Berichten in französchen Zeitungen) |
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Florence Cassez (2005/2013) Die Französin Florence Cassez wurde 2005 in Mexiko wegen Teilnahme an den Taten einer mexikanischen Entführerbande festgenommen und zunächst zu 96 Jahren und dann zu 60 Jahren Haft verurteilt. Cassez behauptete, von nichts zu wissen. Nachdem die Verhaftung erfolgt war, wurde diese einen Tag später nochmals für das Publikum öffentlichkeitswirksam in Fernsehen nachgestellt und somit über die bereits erfolgte Vehaftung getäuscht. Bei der mexikanischen Polizei war es wohl nicht unüblich, Verdächtige mit falschen Beweisen zu belasten, um die desolate Aufklärungsquote zu schönen. Zwischen Mexiko und Frankreich gab es wegen dieses Falles diplomatische Spannungen. Nachdem auch ein Regierungswechsel erfolgt war, hob der mexikanische Oberste Gerichtshof zu Beginn 2013 die Verurteilung wegen Verfahrensfehler auf und Cassez konnte nach Frankreich zurückkehren. - Mathieu von Rohr: Tränen in Paris. Die Französin Florence Cassez kam nach sieben Jahren Haft in Mexiko frei. Die Frage ihrer Mittäterschaft an Entführungen bleibt ungeklärt. In: Der Spiegel Nr. 5 vom 28.1.2013, S. 88. - Florence Cassez sollte 60 Jahre lang hinter Gittern brummen ... Falsche Beweise – schöne Kidnapper-Französin frei! In: Bild.de vom 24.1.2013 - Florence Cassez. In: Wikipedia (englisch) |
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Giuseppe Gulotta (1976/2012) Gulotta soll 1976 als Mittäter im sizilianischen Ort Alcamo Marina zwei Polizisten im Schlaf erschossen haben. Nach 22 Jahren Haft wurde er freigesprochen. Laut Bild.de: "Ein konstruierter Verdacht – und ein durch Folter erzwungenes Teilgeständnis – sollten ihn 36 Jahre seines Lebens kosten, von denen er 22 in Haft verbrachte." Laut Aussagen des damaligen Bild-Reporters beim Vatikan Andreas Engisch im ZDF "haben die beiden erschossenen Carabinieri an jenem Abend des 27. Januars 1976 einen LKW angehalten, der Kriegswaffen für geheime Waffenlager der NATO-Untergrundarmee, Stay-behind, die in Italien als Gladio bezeichnet wird, transportiert hat. Als die Carabinieri später zurück auf ihrer Wache waren, kam ein Spezialtrupp von Gladio mit einem Schweißgerät an und hat die Tür zur Wache aufgeschweißt. Im Innern der Carabinieri-Station wurden die beiden schlafenden Carabinieri, die zuvor den Waffentransport entdeckt haben, erschossen" (vgl. Telepolis). Die schweren Verletzungen Gulottas seien ärztlich attestiert, aber bei Gericht auf Grund politischen Drucks nicht beachtet worden. Politker hätten gewusst, dass Gulotta unschuldig war. - Albert Link: 22 Jahre lang saß Giuseppe Gulotta (55) unschuldig im Knast. Jetzt fordert er 69 Mio. Euro Schadensersatz: „Ich habe nie nach links und nach rechts geschaut, immer nur nach vorn“ In: Bild.de vom 27.1.2013 Der lange Arm von Gladio und das Eingeständnis eines Bild-Reporters. In: Telepolis vom 19.2.2013. - Viele italienische Quellen via Google. |
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Banküberfall in Mor (2002/2007) Zwei
Männer wurden wegen eines Banküberfalls mit acht Toten im
ungarischen Mor verurteilt. 2007 stellt sich heraus, dass zwei andere
Männern die Tat zuzuschreiben ist. "Der eine "falsche"
Täter war im Oktober 2005 rechtskräftig zu lebenslangem Gefängnis
verurteilt worden, gegen den zweiten, der zunächst 15 Jahre erhalten
hatte, war ein neues Verfahren eingeleitet worden. Beide waren jedoch,
wie sich jetzt erwies, nie am Tatort gewesen ... Beide hatten bis
zuletzt jede Beteiligung an der Bluttat bestritten." |
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Debra Milke (1990/2015). Debra Milke wurde am 12.10.1990 wegen Anstiftung zu Mord an ihrem 4-jährigen Shon in der Todeszelle im US-Staat Arizona. Es stellte sich heraus, dass als Hauptbelastungszeuge beim damaligen Prozess ein Ermittler der Polizei aufgetreten war, der aussagte, dass Milke ihm ihre Mitschuld an der Tat gestanden habe. Die Jury habe dem Detektiv geglaubt, ohne zu wissen, dass der Beamte eine "lange Vorgeschichte" als Lügner unter Eid und für anderes Fehlverhalten hatte. Milke selbst hatte stets auf ihre Unschuld gepocht. Das Bundesberufungsgericht in San Franzisco hob 2013 die verhängte Todesstrafe gegen die Frau auf, und Milke wurde gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. 2015 wurde das Verfahren endgültig eingestellt. - US-Gericht hebt Todesstrafe gegen Berlinerin auf. Seit 22 Jahren sitzt die gebürtige Berlinerin Debra Milke in der Todeszelle. Nun stellt sich heraus, dass der damalige Hauptzeuge als notorischer Lügner bekannt war. In: Zeit online.de v. 16.3.2013 - Debra Milke. In: Wikipedia (deutsch) [mit weiteren Nachweisen] - Debra Milke. In: Wikipedia (englisch) [mit weiteren Nachweisen |
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Gustl Mollath (2006/2014) M. war gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine frühere Ehefrau sowie Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth stufte ihn 2006 nach § 63 StGB als für die Allgemeinheit gefährlich ein, und er wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Moollath habe ein Paranoides Gedankensystem entwickelt, das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. November 2012 einen Revisionsbericht der H.-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt. Die Staatsanwalt lehnte in Folge einen Wiederaufnahmeantrag Mollaths ab. Auch die bayerische Politik verhielt sich ablehnend. Nach allerlei politischen Wirrungen und engagierter Tätigkeit von Mollaths Anwälten hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, nachdem bereits Ende Februar Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate einen eigenen Antrag auf Wiederaufnahme bei Gericht eingereicht hatte. Das OLG Nürnberg hat am 6.8.2013 dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben und die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie anordnete, nachdem zuvor das LG Regensburg am 24.7.2013 den Antrag verworfen hatte. Mittlerweile hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Gründe für die 2011 erlassenen Unterbringungsbeschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg nicht genügten, um die Fortdauer der Unterbringung Mollaths zu rechtfertigen; das BVerfG hat die Sache an das OLG Bamberg zurückverwiesen. Letztendlich wurde M. am 14.8.2014 im Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Regensburg freigesprochen. Ende 2019 zahlte das Land Bayer an Mollath eine Entschädigung in Höhe von 600.000 €. - Gustl Mollath. In: Wikipedia deutsch - http://www.gustl-for-help.de/ - Gerhard Strate: Dokumentation. Verfahren gegen Gustl Mollath (Stand: ...) [Strate ist einer der Rechtsanwälte Mollaths.] - Fall Mollath: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme. Verteidiger hält baldige Freilassung seines Mandanten für möglich. In: Telepolis vom 19.3.2013 - Wiederaufnahme Mollath bezeichnet Antrag als "Etappensieg". In: Bayerischer Rundfunk, Nachrichten, Mittelfranken vom 19.3.2013 - Beschluss OLG Nürnberg 1 Ws 354/13 WA vom 6.8.2013 (Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens) - OLG Nürnberg ordnet Wiederaufnahme an: Mollath kommt sofort frei (internet-law.de vom 6.8.2013) - Bundesverfassungsgericht. Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5.9.2013 zum Beschluss vom 26.8.2013 (2 BvR 371/12). - Bundesverfassungsgericht. Beschluss vom 26.8.2013, 2 BvR 371/12 - Nach jahrelangem Rechtsstreit. Bayern zahlt Justizopfer Gustl Mollath 600.000 Euro. In: T-Online.de vom 12.11.2019. (12.11.19) - Wilhelm Schlötterer: Staatsverbrechen – der Fall Mollath: Das vorsätzliche Verbrechen an Gustl Mollath zwischen Schwarzgeld-Millionen, Vertuschung und der Rolle der CSU. - München: Finanzbuch Verlag 2021. 224 S. 978-3-95972-447-0 (Print); 978-3-96092-838-6 (Online); 978-3-96092-839-3 (Online). |
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Ulvi K. (2001/2004) "Im Mordfall Peggy Knobloch verschwand die neunjährige Peggy aus Lichtenberg, Oberfranken, am 7. Mai 2001 spurlos. Wegen Mordes wurde Ulvi K. verhaftet und 2004 verurteilt. Das Aufsehen erregende und bis heute umstrittene Verfahren endete am 30. April 2004 mit einem Schuldspruch, das Strafmaß war lebenslange Haft; K. befindet sich in einer psychiatrischen Anstalt. Dabei gab es weder eine Leiche noch sonstige Beweise. Ein unter starkem Druck der Vernehmungsbeamten erfolgtes Geständnis wurde wieder zurückgenommen. Zum fraglichen Zeitpunkt war Peggy von Ortsbewohnern noch lebend gesehen worden. Ein Mitinsasse Ks in der Psychiatrie behauptete gegenüber der Polizei, K. habe ihm den Mord gestanden; er widerrief diese Aussage jedoch wieder. Ein Wiederaufnahmeverfahren wurde vom Landgericht Bayreuth am 9.12.2013 zugelassen. Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10.4.2014 beim LG Bayrueth. K. wurde am 14.5.2014 freigesprochen, nachdem auch der Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte. Mittlerweile kommen mehrere andere Männer als Tatverdächtige in Betracht. - Fall Peggy Knobloch. In: Wikipedia (deutsch) - Reinhard Jellen: Der Fall Peggy. In: Telepolis vom 25.5.2013. - Jung, Ina; Lemmer, Christoph: Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals. - München: Droemer 2013. ISBN 978-3-426-27611-2. - Conny Neumann: Wiederaufnahme im Fall Peggy: Geständnis ohne Wert. In Spiegel.de v. 9.12.2013. - Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10.4.2014 beim LG Bayreuth. Beitrag von Henning Ernst Müller in: blog.beck.de vom 10.4.2014. - Neuer Prozess um das verschwundene Mädchen – Vater zeigt Foto im
Gerichtssaal. So könnte meine - Gisela Friedrichsen: Prozessauftakt im Fall Peggy Knobloch: Ein Händedruck für Ulvi K. In: spiegel.de v. 10.4.2014. - Jörg Völkerling: Eklat im Peggy-Prozess. Ulvi-Verteidiger beschuldigt Peggys Mutter. In: Bild.de v. 5.5.2014. - Jörg Völkerling: Angeklagter Ulvi K. (36) vor Gericht. „Ich will, dass Peggy noch lebend gefunden wird.“ Staatsanwaltschaft fordert Freispruch – Urteil wird Mittwoch um 10 Uhr verkündet. In: Bild.de v. 13.5.2014. - Früheres Urteil aufgehoben: Freispruch für Ulvi K. im Mordfall Peggy. In Spiegel.de v. 14.5.2014. - Nach dem Freispruch für Ulvi K. (36). Wer sind die Verdächtigen im Mordfall Peggy? In: Bild.de v. 14.5.2014. |
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Ein Vater wurde 1996 zu einer Haftstrafe von 7 Jahren vururteilt nachdem ihn seine 15-jährige Tochter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte, um sich an ihm zu rächen. Später gestand sie, die Vorwürfe erfunden zu haben, um sich an ihrem Vater zu rächen. Der Vater bestritt die Vorwürfe und musste die Strafe voll verbüßen. Am 29.10.2013 sprach ihn das Landgericht Memmingen im Wiederaufnahmeverfahren frei. - Vater saß sieben Jahre unschuldig im Knast. Tochter gesteht: Ich habe die Vergewaltigung erfunden. In: Bild.de vom 29.10.2013 - Vergewaltigung erfunden Freispruch nach sieben Jahren Haft. In: BR.de vom 29.10.2013 - Sieben Jahre Haft: Tochter zieht Vergewaltigungsvorwürfe gegen Vater zurück. In: Spiegel.de vom 29.10.2013 - Christopher Keil: Einspruch, Euer Ehren. Durch seine Entscheidung verbrachte ein Mann sieben Jahre hinter Gittern: Jetzt versucht ein Richter, sein fatales Fehlurteil in einem Vergewaltigungsprozess zu rechtfertigen. Doch sein Opfer will ihm diese Chance nicht geben. In: Sueddeutsche.de vom 11.11.2013 |
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Nach mehr als 47 Jahren Haft wurde der 1968 zum Tode verurteilte H. jetzt 78-jährig vorläufig freigelassen. Ein Wiederaufnahmeantrag seiner Schwester hatte wegen zweifelhafter DNA-Spuren zum Erfolg geführt. - Japaner kommt nach mehr als 40 Jahren in Todeszelle frei. In: stern.de vom 27.3.2014. |
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Thomas Ewers aus Hamm-Bockum wurde 2002 wegen Vergewaltigung seiner Freundin zu fast sieben Jahren Haft verurteilt, die er voll absaß, da er nicht gestand. Jetzt hat seine Freundin in einem Brief zugegeben, dass sie die Tat erfunden habe. In einem Strafverfahren am 16.4.2014 begonnenen Starfverfahren gegen die Freundin wurde diese vom Landgericht Dortmund im Mi wegen mittelbarer Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre 4 Monate verurteilt. Der Vorwurf der Falschaussage ist inzwischen verjährt. Ebenfalls angeklagt war ihr Freund, der sie angestiftet haben soll und welcher freigesprochen wurde. E. hat beim Landgericht Essen ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde E. im Juni 2014 freigesprochen. Start> - Sieben Jahre unschuldig in Haft? - Prozess um falsche Aussage gestartet. In: DerWesten online v. 16.4.2014 - Mann saß womöglich sieben Jahre unschuldig in Haft. In: Die Welt online v. 16.4.2014. - Urteil nach Justizirrtum: Drei Jahre Haft für erfundene Vergewaltigung. In: WDR Nachrichten de v. 5.5.2014 - Sieben Jahre in Haft Wie eine Lüge Thomas Ewers ins Gefängnis brachte. In: Stern.de v. 9.5.2014 - Twister (Bettina Hammer): "Ich weiß nicht mehr genau, wann ich vergewaltigt worden bin" – "Na, dann stimmt das schon ..." In: Telepolis v. 15.5.2014. - Martin von Braunschweig: Vergewaltigung war erfunden Freispruch nach Jahren im Gefängnis. In: Ruhrnachrichten.de v. 30.6.2014 - Michael Gabel: Justizopfer. Freispruch – und dann? In: Schwäbisches Tagblatt v. 9.9.2019 = Heidenheimer Zeitung vom 9.9.2019. [Betrifft: In der Politik zur Zeit diskutierte Höhe der Haftentschädigung.] |
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Norbert Kuß (2004/2014/2017/2018) K. wurde im Mai 2004 wegen Missbrauchs seiner 12jährigen Pflegetochter zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil beruhte auf dem Gutachten einer Sachverständigen, welche die Aussage des angeblichen Opfers als „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ glaubhaft und erlebnisorientiert eingestuft hatte. "Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Das Urteil wurde rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche scheiterten, obwohl der Saarbrücker Strafverteidiger Jens Schmidt unter anderem auf ein ´wasserdichtes Alibi` seines Mandanten für einen genannten Tatzeitpunkt (während eines Arztbesuches der Ehefrau) hinwies." Aus seinem Dienstverhältnis als Beamter wurde K. entlassen. Die Ehefrau beantragte ein Privatgutachten, das zugunsten von K ausfiel. Erst in einem dritten Wiederaufnahmeverfahren wurde K. im November 2013 vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Neunkirchen rehabilitiert. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Saarbrücken fordert K. 10 Jahre nach der Verurteilung im Oktober 2014 von der damaligen Gutachterin Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80 000 Euro und etwa 38 000 Euro Schadensersatz, weil das Gutachten grob fahrlässig erstellt worden sei. - Michael Jungmann: Zehn Jahre nach seiner Verurteilung trifft Norbert Kuß Gutachterin wieder vor Gericht. In: Saarbrücker Zeitung v. 31.10.2014. (31.10.14) - Falsches Gutachten: Ich saß 683 Tage unschuldig im Knast. Jetzt kämpft Norbert Kuß (71) um sein Recht. In: Bild.de v. 30.10.2014. (31.10.14) Zum Wiederaufnahmeverfahren: - Michael Jungmann: Wie die Lügen seiner Pflegetochter das Leben von Norbert Kuß aus St. Wendel zur Hölle machten. In: Saarbrücker Zeitung vom 30.11.2013. (31.10.14) - Keine offizielle Entschuldigung für Norbert Kuß. Als angeblicher Kinderschänder saß Norbert Kuß aus Marpingen-Alsweiler unschuldig fast zwei Jahre in Haft. Nun hat sich die Justizministerin Anke Rehlinger mit dem Opfer des Justizirrtums getroffen. In: SR Online v. 18.12.2013. (Mit Video.) (31.10.14) - Anna Fischhaber: "Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte." In: Sueddeutsche.de v. 30.1.2015. Schadensersatzprozess: Am 23.11.2017 hat das OLG Saarbrücken Kuß 60.000 € Schmerzensgeld zu. Eine Klage wegen 41.000 € Schadensersatz ist noch anhängig (24.11.17). - Michael Jungmann: Landgericht: Gerichtspsychiaterin muss Justizopfer Norbert Kuß 50 000 Euro zahlen. In: Saarbrücker Zeitung v. 29.1.2015. - Schmidt, Claus-Peter: Gerichtspsychologin haftet für Fehlurteil. Homburger Professorin muss Schmerzensgeld zahlen. In: Die Rheinpfalz v. 24.11.2017, Südwestdeutsche Zeitung. - Jungmann, Michael: Justizopfer Norbert Kuss. Experte: Gutachten war grob fahrlässig. In: Saarbrücker Zeitung v. 19.10.2017. Die gegen dieses Urteil von der Psychologin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH hat dieser im September 2018 zurückgwiesen: - Hermes, Michaela: Final: 60.000 Euro Schmerzensgeld für aussagepsychologisches Gutachten. In: beck-blog v. 23.9.2018. - Elss-Seringhaus, Cathrin: Zweiter Sieg für Justizopfer Kuss: Ein Jubeltag für das Justizopfer Kuss. In: Saarbrücker Zeitung online v. 14.9.2018. |
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Hugjiltu (1996/2014) In der chinesischen Inneren Mongolei wurde H. 1996 wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt und 61 Tage nach seiner angeblichen Tat hingerichtet. Im Dezember 2014 wurde der damals dann 18-jährige H. rehabilitiert, nachdem ein anderer Mann bereits 2005 die Tat gestanden hatte. Die Eltern von H. hatten zehn Jahre lang für den Freispruch gekämpft. Sie erhielten als Entschädigung vom Präsidenten des Gerichtshofes eine "persönliche Spende" in Höhe von 3200 Euro. Wie Spiegel Online am 9.2.2015 unter Hinweis auf die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtet, hat nun ein Gericht in Hohhot in der Inneren Mongolei den wahren Täter, den 42-jährigen Zhao Zhihong, wegen der Vergewaltigung und Erdrosselung einer jungen Frau im Jahr 1996 schuldig befunden und zum Tode verurteilt. - Johnny Erling: Peking gesteht Fehlurteil ein: Hingerichteter rehabilitiert. Forderung nach Konsequenzen für damalige Polizisten und Richter. In: Die Welt. Online v. 18.12.2014. - Ausbau des Rechtsstaates und ein Fehlurteil vor 18 Jahren. In: China Radio International v. 18.12.2014. - Chinesische Justiz spricht Jugendlichen von Mordvorwurf frei. Seltenes Eingeständnis von Justizirrtum 18 Jahre nach Exekution. In: Yahoo-Nachrichten vom 15.12.2014. - Schön. Spät. Schön spät. Vom Vorwurf des Mordes und der Vergewaltigung freigesprochen worden - fast 20 Jahre nach seiner Hinrichtung. - Nach Hinrichtung eines Unschuldigen: China verhängt in Mordfall erneut Todesstrafe. In: Spiegel Online v. 9.2.2015. |
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Andreas DarsowD. wurde am 19. Juli 2011 wegen Mordes an einem Ehepaar durch das Landgericht Darmstadt in eine Indizienprozess wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. D. soll das Nachbarehepaar wegen deren ständigen Ruhestörungen erschossen haben, wobei er einen selbstgebastelten Schalldämpfer benutzt habe ("Doppelmord von Babenhausen"). An den vom Gericht angenommenen Indizien bestehen Zweifel. Am 11.5.2018 hat der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate beim Landgericht Darmstadt ein Wiederaufnahmegesuch gestellt. - Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow. (Homepage Strate; 13.5.2018) - Strate übernimmt – im Fall Darsow zeichnet sich ein neuer Justizskandal ab. (Journalistenwatch; 13.5.2018) - Andreas Darsow (Wikipedia; 13.5.2018) - Familie, Freunde und der Verein Monte Christo kämpfen für Andreas Darsow! (13.5.2018) - Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow: Neueste Dokumente. (Auf der Homepage der Kanzlei Gerhard Strate und Ventzke.) (22.3.19) |
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Marijan Sabolic (2004/?) S. soll in einer Hamburger Gartenlaube die Sch. mit Brennspiritus angezündet haben, woran sie nach Ansicht des verurteilenden Gerichts verstorben ist. Anschließend soll S. verschiedene Dinge aus der Laube entwendet haben. Ein Wiederaufnahmeverfahren blieb erfolglos. Seit dem 11.12.2018 ist eine Verfassungsbeschwerde des Verurteilten beim BVerfG anhängig unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2607/18. - Wiederaufnahmeverfahren für Marijan Sabolic: Neueste Dokumente. (Auf der Homepage der Kanzlei Strate und Ventzke.) (22.3.19) |
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Andreas Böhmann
(2007/2019) Ein achtfacher Familienvater wird 2007 von seiner Ehefrau beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. B. wird daraufhin vom LG Drmstadt zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach seiner entlassung kehrt er mit dieser einvernehmlich zu seiner Frau zurück, die ihn gleich wieder wegen Vrgewaltigung anzeigt. B. wird deshalb wieder verurteilt, diesmal zu vier Jahren und drei Monaten Haft. In einem vom Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow erfolgreich betriebenen Wiederaufnahmeverfahren stellte sich heraus, dass die Ehefrau in beiden Fällen ihren Ehemann falsch beschuldigt hatte. - Daniel Göbel: Fehlurteil. Sechseinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis: Achtfacher Vater wieder in Freiheit. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) online vom 20.3.2019. (27.8.19) - Mann saß jahrelang unschuldig in Haft. Familienvater wird nach Freilassung erneut von Frau wegen Vergewaltigung verklagt. In: Focus onlie vom 4.4.2019. (27.8.19) - Gisela Friedrichsen: Andreas Böhmann. Vater sitzt sechseinhalb Jahre wegen Vergewaltigung – zu Unrecht. In Die Welt online vom 7.3.2019. (27.8.19; kostenpflichtig.) - Stellungnahme von Andreas B. Anwalt. In: Echo online vom 14.3.2019, zuletzt geändert am 15.3.2019. (27.8.19) |
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T. wurde wegen Mordes an seiner reichen Erbtante Charlotte B. in München vom Landgericht auf Grund von Indizien verurteilt. Ein Wiederaufnahmeantrag wurde 2014 vom LG Augsburg abgelehnt. 2019 stellt T. einen neuen Wiederaufnahmentrag. Er findet Untersützer, welche den Fall auf probence.de darstellen. - Steffen Winter: Spur J 73.03.3. In: Der Spiegel Nr. 19 vom 6.5.2013, S. 44-46. - Kristin Deibl: Unschuldig im Gefängnis? In: Aichacher Zeitung online vom 26.8.2019. (27.8.19) |
Manfred
Genditzki (2009 / ?) Der Hausmeister G wurde verhaftet, da er am 22.10.2008 eine von ihm betreute 87jährige Frau in Wut geschlagen und in ihrer Badewanne ertränkt haben soll ("Badewannen-Mord von Rottach-Egern"). Trotz schwacher Beweise wurde er vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hob das Urteil wegen eines Formfehlers auf, in einer neuen Verhandlung erfolgte erneut eine Verurteilung. Die Münchner Anwältin Regina Rick hat im Spätjahr 2019 ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Mit Beschluss vom 12. August 2022 hat das LG München I die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet und G mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen (Az. 1 Ks 121 Js 158 369/19). Der Zeitpunkt für eine neue Hauptverhandlung steht zur Zeit noch nicht fest. - "Es handelt sich um ein Fehlurteil." In: Donaukurier online vom 1.10.2019. - Wikipedia. - Zweifel an der Schuld nach zehn Jahren Haft Wiederaufnahme des Prozesses zum "Badewannenmord". Legal Tribune Online v. 12.8.1922 (16.8.22) |
Fall
Guðmundur und Geirfinnur (1974-2019) «Der Fall Guðmundur und Geirfinnur (isländisch: Guðmundar- og Geirfinnsmálið) fand 1974 in Island seinen Anfang. In diesem Jahr verschwanden innerhalb von zehn Monaten zwei Männer, Guðmundur Einarsson und Geirfinnur Einarsson. Aufgrund von Geständnissen nach intensiven Verhören wurden fünf Männer wegen Mordes an den beiden und wegen Beihilfe verurteilt, obwohl es keine Leichen, keine Zeugen und keine forensischen Beweise gab; gegen eine Frau erging ein Urteil wegen Meineids. 2018 – 44 Jahre nach den vermeintlichen Taten – wurde der Schuldspruch gegen die fünf verurteilten Männer aufgehoben. Das weiterhin ungeklärte Verschwinden von Guðmundur und Geirfinnur, die folgende Verhaftung von sechs Verdächtigen, deren Befragung unter folterähnlichen Bedingungen und die Verurteilungen gelten als spektakulärster Kriminalfall und Justizskandal Islands.» - Wikipedia deutschsprachig und englischsprachig (14.11.20). - Matthias Monroy: Justizskandal in Island unter Leitung von "Kommissar Kugelblitz". In: Telepolis v. 12.5.2019. |
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